Herstellung und Lieferung von Fahrbüchereifahrzeugen für die Büchereizentrale Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wrangelstr. 1
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bz-sh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Fahrbüchereifahrzeugen für die Büchereizentrale Schleswig-Holstein
Herstellung und Lieferung von Fahrbüchereifahrzeugen. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf 2 Fahrzeuge, die zeitlich gestaffelt/nacheinander herzustellen bzw. zu liefern sind.
Schleswig-Holstein
Herstellung und Lieferung von Fahrgestellen für Fahrbüchereifahrzeuge. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf 2 Fahrzeuge, die zeitlich gestaffelt/nacheinander herzustellen bzw. zu liefern sind. Die Lieferfrist für die Fahrgestelle beträgt je Fahrgestell jeweils 3 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im zuvor durchgeführten offenen Verfahren (Auftragsbekanntmachung 2018/S [removed]), dessen ursprüngliche Bedingungen für das hiesige Verfahren nicht grundlegend verändert wurden, ist kein Angebot abgegeben worden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von Fahrgestellen für Fahrbüchereifahrzeuge
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 5
Ort: Hemmingstedt
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25770
Land: Deutschland
Unbekannt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der eingetragene Wert erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen, weil das Amtsblatt an diesen Stellen einen Eintrag vorsieht.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).