Wissenstransfer-und Informationsmaßnahmen nach Art. 14 ELER-VO 1305/2013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenstraße 6
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 599-1479
Fax: +49 431 / 599-1465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenstransfer-und Informationsmaßnahmen nach Art. 14 ELER-VO 1305/2013
Das Land Schleswig- Holstein fördert auf der Grundlage des Artikels 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung)1 und des Landesprogramms Ländlicher Raum (LPLR) Schleswig- Holstein 2014-2020 in der geltenden Fassung zielgruppenspezifische Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen (Fort-und Weiterbildungsveranstaltungen). Das Angebot richtet sich an Personen, die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft (Agrarwirtschaft) tätig sind sowie an Landbewirtschafter und andere Wirtschaftsakteure, bei denen es sich um in ländlichen Gebieten tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder im Forstsektor tätige Unternehmen handelt. Sämtliche Begünstigten müssen in Schleswig-Holstein tätig sein.
Schleswig-Holstein
Die geförderten Veranstaltungen sollen insbesondere einen Beitrag leisten zur
— Verbesserung der allgemeinen, produktionstechnischen und ökonomischen beruflichen Qualifikation von Personen, die in den oben genannten Bereichen tätig sind,
— Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen auf landwirtschaftlichen Betrieben (Diversifizierung),
— Vermittlung von Qualifikationen, die benötigt werden, um einen wirtschaftlich lebensfähigen Betrieb leiten zu können,
— Sensibilisierung für ein umweltbewusstes Verhalten und Anwendung von Produktionsverfahren, die den Belangen der Landschaftserhaltung und der Landschaftsverbesserung, des Natur- und Umweltschutzes, des Gewässerschutzes, der Ressourceneffizienz, des Klimaschutzes, der Hygiene, der Tiergesundheit und des Pflanzenschutzes sowie der nachhaltigen Entwicklung verstärkt Rechnung tragen.
Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wissenstransfer-und Informationsmaßnahmen nach Art. 14 ELER-VO 1305/2013
Postanschrift: Grüner Kamp 15-17
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. September 2020 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed] oder Fax: +49(0)[removed]) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten).
b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
c) Eigenerklärung über eine flächendeckenden Präsenz in Schleswig-Holstein durch mehrere Schulungsstandorte.
d) Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen.
e) Eigenerklärung und Darstellung, dass ein profundes Verständnis des Agrarsektors und eine gute Vernetzung in der norddeutschen Landwirtschaft vorliegt sowie über gute kommunikative Fähigkeiten für die Vermittlung und Motivation der Anliegen der ELER vorliegen.
f) Erklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter/-innen deutschsprachig sind.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabekammerverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Knooper Weg 45
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]