10-14-20-121; Planung Gebäude und Innenräume, Architektur Referenznummer der Bekanntmachung: 10-14-20-121
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
[removed]; Planung Gebäude und Innenräume, Architektur
Von Seiten des Kreises Pinneberg ist beabsichtigt, auf einem Grundstücks der Agnes-Karll-Alle 19 im Bereich des ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes eine Rettungswache mit 10 Stellplätzen für Einsatzfahrzeugen als Ersatz-Neubau für die RKiSH zu realisieren.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das neu zu errichtende Gebäude soll des Weiteren dazu genutzt werden Teile der Serverinfrastruktur des IT-Zweckverbandes Kommunit unterzubringen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Errichtung eines neuen Rechenzentrums geplant. Flächenbedarf Rettungswache ca. 1 152 m2, Rechenzentrum ca. 260 m2 Beauftragt werden sollen direkt die LPH 1-3. Dagegen sollen die LPH 4-9 als „Option“ bereits in die Verfahren eingebunden werden und sind entsprechend beim Angebot bereits mit zu bepreisen und fließen auch vollständig in die Preisbewertung mit ein, werden aber zunächst nicht mit beauftragt, sondern (eben) nur als einseitig durch den Auftraggeber „zu ziehende“ Option mit in den zu schließenden Vertrag aufgenommen werden. Ausführungszeitraum: von 1.9.2020 bis 1.11.2022 + Laufzeit LPH 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).