Wasseraufbereitungsanlage für das in der Rauchgaskondensation anfallende Rohkondensat Referenznummer der Bekanntmachung: VOB OV 2020-324
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Borsigstraße 6
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasseraufbereitungsanlage für das in der Rauchgaskondensation anfallende Rohkondensat
Die Vergabeeinheit 3 enthält im Wesentlichen eine Wasseraufbereitungsanlage für das in der Rauchgaskondensation anfallende Rohkondensat, welche im Wesentlichen aus einer geeigneten Entgasungsanlage, einer Filtrationsanlage und einer Umkehrosmoseanlage mit Reinigungsanlage besteht.
Hamburg
Gegenstand der Ausschreibung „Vergabeeinheit 3“ (Kurzform=VE 3) sind alle Lieferungen und Leistungen, die für die Herstellung, Lieferung, Einbringung und Montage der ausgeschriebenen Komponenten erforderlich sind. Die Vergabeeinheit 3 ist in der zugehörigen Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben und besteht im Wesentlichen aus:
— 1 Stück CO2-Riesler einschließlich Gebläse und Abluft-Ableitung oder andere geeignete Entgasungsanlage,
— 1 Stück NaOH-Dosierstation (mit redundanter Pumpengruppe),
— 2 Stück Ultrafiltration oder andere geeignete Filtrationsanlage einschl. Peripherie,
— 1 Stück Rückspül- bzw. Reinigungsanlage für Ultrafiltration bzw. alternative Filtration, ggf. Dosierstation für Wasserstoffperoxid und Natronbleichlauge als Reinigungsmittel,
— 2 Stück Umkehrosmose (mit redundanter Pumpengruppe),
— 1 Stück CIP-Reinigungsanlage für die Umkehrosmose,
— 2 Stück Elektrodeionisation,
— SPS Schaltschrank.
— IBS, Schulung, Probebetrieb und Abnahme,
— Dokumentation.
EFRE-Hamburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bieter die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
— Nachweis der Berufsqualifikation des Bieters sowie seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder durch andere geeignete Dokumente. Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein;
— Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters (wenn zutreffend);
— Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen (insbesondere nach §§ 123, 124 GWB; auf dem vorgegebenen Vordruck „A10 Eigenerklärungen zum Angebot“);
— Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu weiteren landesrechtlichen Anforderungen (auf dem vorgegebenen Vordruck „A10 Eigenerklärungen zum Angebot“).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben die Bieter die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
— Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Bonitätsnachweis durch Bankenerklärung mit Angaben über Zahlungsverhalten und Kreditrahmen sowie eine Kurzdarstellung der Aktiva/Passiva des Unternehmens;
— Nachweis des Bestehens einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes; im Falle der
Auftragserteilung gelten die – u. U. weitergehenden;
— Anforderungen gemäß § 18 des Vertrages, d. h. der AN hat ggf. seinen Versicherungsschutz anzupassen bzw. zu erhöhen.
Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss in jedem Jahr mindestens 2,5 Mio. EUR betragen (Mindestanforderung). Für Bietergemeinschaften gilt, dass der kumulierte Umsatz aller Mitglieder die vorstehende Mindestanforderung erfüllen muss. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
— Referenzen über vergleichbare Leistungen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter möglichst viele Referenzen über Aufträge, die dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Die eingereichten Referenzen sollten die hier ausgeschriebenen Leistungen der Planung und des Engineering, der Fertigung, Lieferung, Montage, Schulung, Inbetriebnahme und Dokumentation der vorstehend genannten Teilanlagen in ihrer Gesamtschau abdecken.
Dabei hat die Darstellung der Referenzaufträge jeweils mindestens die folgenden Angaben zu umfassen:
—— den Projekttitel,
—— den Auftraggeber mit Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit,
—— den Planungs- und Abwicklungszeitraum,
—— eine kurze Gesamtprojektbeschreibung,
—— eine Beschreibung des erbrachten Leistungsumfanges,
—— eine Darstellung zur Kundenzufriedenheit.
— Zertifikate und Fachkundenachweise
Für den Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter zudem nachfolgend genannte Zertifikate/Bescheinigungen mit seinem Angebot einzureichen:
— Nachweis über das Bestehen eines zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystems (z.B. SCC oder vergleichbar);
— Nachweise/Zertifikate über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar);
— Nachweis über die Eigenschaft als Fachbetrieb nach § 19I WHG;
— Nachweis über die Befähigung für die Fertigung für Rohre und Formstücke aus Kunststoffen (PP, PE oder PVC) nach den gängigen Regelwerken zur Anwendung und Verarbeitung von Kunststoff-Rohrleitungssystemen des DVS (min. gültige DVS-Zertifikate 2200 und 2212).
Im Falle von Bietergemeinschaften müssen grundsätzlich nur diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Nachweis bzw. das jeweilige Zertifikat verfügen, für deren Tätigkeit bzw. Leistungsanteil der Nachweis bzw. das Zertifikat inhaltlich zutrifft. Hiervon ausgenommen ist der Nachweis/das Zertifikat über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar) gemäß dem zweiten Spiegelpunkt, über das jedes Mitglied der Bietergemeinschaft verfügen muss.
Für den Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit durch Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung gilt darüber hinaus folgende Mindestanforderung, die der Bieter – bei Bietergemeinschaften die Bietergemeinschaft insgesamt – zu erfüllen hat, anderenfalls ein Ausschluss vom Wettbewerb erfolgt:
Es sind mindestens drei Referenzen von ab dem 1.1.2016 (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der Anlage) ausgeführten Aufträgen einzureichen, die eine Anlagenlieferung Zum Gegenstand haben, die – kumulativ
— eine Wasseraufbereitungsanlage einschließlich einer Umkehrosmose mit einem Eintrittsvolumenstrom von mindestens 5 m3/h beinhaltet und
— die eine Elektrodeionisation mit einem Durchfluss von mindestens 4 m3/h am Eintritt beinhaltet und
— die Errichtung der Komponenten auf vorgefertigten Rahmenkonstruktionen sowie anlageninterne Verbindungsrohrleitungen aus Kunststoff beinhaltet.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind zum Angebotswettbewerb zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Sie haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen. Diese hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten:
— Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen;
— Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— Erklärung, dass im Auftragsfalle die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft stattfinden wird;
— Erklärung, dass die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haften und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus;
— Beschreibung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und der Gründe und Motive für den Zusammenschluss.
Für die Bietergemeinschaftserklärung ist der auf der Vergabeplattform vorgegebene Vordruck „A07 Erklaerung Bietergemeinschaft VE 3“ zu verwenden. Die Beschreibung der Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hat verbal auf einem gesonderten Dokument zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Bietergemeinschaften haben für jedes ihrer Mitglieder die unter Abschnitt III.1 geforderten Nachweise vorzulegen und Erklärungen abzugeben, soweit dort nichts anderes bestimmt ist. Ein Ausschluss der Bietergemeinschaft erfolgt, wenn die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit die Mindestanforderungen nicht erfüllt. Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 6 EU Abs. 1 VOB/A, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst/enthält. Im Übrigen beurteilt der Auftraggeber die Eignung der Bietergemeinschaft für die Leistungserbringung in der Gesamtschau der durch die vorgelegten Nachweise und Erklärungen zum Ausdruck kommenden Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Das Vorliegen von Ausschlussgründen wird hingegen individuell für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft geprüft; gegen kein Mitglied der Bietergemeinschaft dürfen Ausschlussgründe bestehen.
Postanschrift: Neunfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind. Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Bullerdeich 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]