KA Schleswig — Erneuerungsmaßnahmen Klärschlammbehandlung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2020-0046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werkstraße 1
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-sh.de
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
KA Schleswig — Erneuerungsmaßnahmen Klärschlammbehandlung
Vergabe von Generalplanerleistungen:
§ 43 Ingenieurbauwerke Lph 2 bis 9
§ 51 Tragwerksplanung Lph 1 bis 6
§ 55 Planung Technische Ausrüstung Lph 1 bis 9, unterteilt in:
— Elektrotechnik (AG4 einschl. 5 und 8),
— Maschinentechnik (AG7 einschl. 1, 2, 3).
Schleswig
An das Schleswiger Klärwerk sind die Haushalte in Schleswig sowie die Haushalte von 13 weiteren Gemeinden angeschlossen. Im Jahr werden insgesamt ca. 1,9 Millionen Kubikmeter Abwasser geklärt.
Die 2017 neu in Kraft getretene Abfall-Klärschlamm-Verordnung mit der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung (für die Kläranlage Schleswig ab 2032) erfordert eine Verfahrensumstellung der Klärschlammbehandlung sowie den Neubau der Schlammentwässerung.
In einer ersten Konzeptstudie im Jahr 2017 wurden div. Maßnahmen planerisch betrachtet, die Studie liegt den Unterlagen bei.
Derzeit wird auf der Kläranlage Schleswig zur maschinellen Schlammentwässerung eine Kammerfilterpresse betrieben, die Schlammkonditionierung erfolgt dabei mit Kalk. Da auf dem Kläranlagengelände keine Lagerungskapazitäten vorhanden sind, wird der entwässerte Klärschlamm „just in time" abgefahren.
Die gesamte Anlage zur maschinellen Schlammentwässerung einschließlich der Peripherie mit den elektrotechnischen und maschinellen Anlagen (z. B. zur Kalkdosierung, Füll-, Press- und Dünnschlammpumpen) hat aufgrund des Alters (Bj. 1975) und der Betriebsstunden das Ende des Lebenszyklus für technische Anlagen erreicht und ist daher zu erneuern.
Der erforderliche Betrieb der Klärschlammentwässerung ist auf Grund des Alters und den damit verbundenen Mängeln seit Längerem mit erheblichen und Personalintensiven Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten z. B. an den Aggregaten und Fördereinrichtungen verbunden.
Ziel der Maßnahmen ist der Neubau einer Klärschlammentwässerung einschl. der Umstellung der bisherigen Verfahrenspraxis, so dass zukünftig der entwässerte Klärschlamm den sich derzeit in Planung oder Bau befindlichen Monoverbrennungsanlagen zur Verfügung gestellt werden kann.
Die neue Anlage soll im Wesentlichen die Aggregate zur Klärschlammentwässerung, eine Polymerdosierstation, die Dünnschlammpumpen einschließlich Verrohrung, die Zentratwasserableitung, die Dickschlammförderung und -zwischenlagerung sowie die erforderliche EMSR-Technik umfassen.
Dafür ist eine neue Maschinenhalle mit einer Grundfläche von ca. 200 m2 und einer ausreichenden Höhe erforderlich, ferner sind Schlammsilo-Kapazitäten und ein überdachtes Klärschlamm-Zwischenlager vorzusehen.
Zudem soll im Bestandsgebäude der derzeitigen Klärschlammentwässerung eine mechanische Voreindickung des Überschussschlammes im Zulauf des Faulbehälters hergestellt werden. Hierfür sind Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude vorzusehen sowie die Errichtung der Aggregate zur Eindickung, eine Polymerdosierstation, Pumpen, Rohrleitungen und die erforderliche EMSR-Technik.
In dem angedachten Planungsbereich des Kläranlagengeländes muss eine Baufeldbereinigung durchgeführt werden. Hierbei sind ein Venturigerinne, ein Pumpwerk und 2 Becken mit Maschinen- und Elektrotechnik abzubrechen/zurückzubauen, ggf. sind Rohrleitungen und Kabel umzulegen.
Der vorhandene Nacheindicker ist im laufenden Betrieb baulich und maschinell zu sanieren.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen soll im Jahr 2022 beginnen und 2024 abgeschlossen sein.
Die hierfür erforderlichen Ing.-Leistungen entsprechen Fachplanungen der Leistungsbilder technische Ausrüstung, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung.
Neben den o. g. Leistungsbildern ist in Form einer Vorplanung eine Studie für eine mögliche Klärschlammtrocknung auf dem Gelände der Kläranlage Schleswig anzufertigen. Die Entscheidung über eine Realisierung der Trocknungsanlage wird in Abhängigkeit des zukünftigen Entsorgungsweges zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
Vergabe von Generalplanerleistungen bestehend aus:
§ 43 Ingenieurbauwerke Lph. 2 bis 9, Honorarzone III:, vorläufige anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR,
§ 51 Tragwerksplanung Lph. 1 bis 6, Honorarzone III:, vorläufige anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR,
§ 55 Planung Technische Ausrüstung Lph. 1 bis 9, unterteilt in:
— Elektrotechnik (AG4 einschl. Anlagengruppen 5 und 8) Honorarzone II:, vorläufige anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR,
— Maschinentechnik (AG7 einschl. Anlagengruppen 1, 2, 3) Honorarzone III:, vorläufige anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR.
Es wird beabsichtigt, die Leistungen gemäß II.2.4) in Stufen zu beauftragen.
1. Stufe: Lph 2-4 Ingenieurbauwerke (IngBW)/Lph 1-4 Technische Ausrüstung (TA)/Lph 1-4 Tragwerksplanung (TWP),
2. Stufe: Lph 5-9 Ingenieurbauwerke (IngBW)/Lph 5-9 Technische Ausrüstung (TA)/Lph 5-6 Tragwerksplanung (TWP).
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
3. Fachliche Eignung — Referenzprojekte.
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Formblättern zum Teilnahmeantrag unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer Objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmerzahl gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenden Bewerbern zu losen.
Die Präsentationstermine sind im Zeitraum vom 16.2.2021 bis 17.2.2021 geplant.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 (11) VgV vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Präsentationsunterlage ist mit dem Erstangebot einzureichen.
Wird angestrebt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister vorhanden ist. Gem. § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
2. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt. Gem. § 75 Abs. 2 VgV.
1. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, sonstige Schäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, jeweils 3-fach maximiert, gem. § 45 Abs.1 Nr. 3 VgV.
2. Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, §45 Abs. 2 VgV (Wichtung 10 %): (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < [Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= [Betrag gelöscht] EUR netto).
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 10 %).
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Wichtung 10 %), Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von < 4 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von >= 10 Mitarbeitern).
3. Vorlage von Referenzlisten, 2 Referenzen in den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI, 2 Referenzen Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI und 4 Referenzen Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 2 Nr.1, § 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 70 %, davon Objektplanung Ingenieurbauwerke 17,50 %, Fachplanung Tragwerksplanung 17,50 %, Fachplanung Technische Ausrüstung 35,00 %).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
A) Referenzliste Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI:
1. Objektplanung § 43 HOAI, LPH 2-8 Vollständig erbracht,
2. Mindesthonorarzone III oder höher,
3. Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) nach dem 1.1.2010,
4. Angabe Auftragsgeber, Name und Telefonnummer.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden.
Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 42 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 3,00 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 5,00 Mio. EUR netto).
— Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) (Mindestpunktzahl bei Projektfertigstellung vor dem 1.1.2013, Höchstpunktzahl ab Projektfertigstellung nach dem 1.1.2016).
B) Referenzliste Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI:
1. Objektplanung § 51 HOAI, LPH 1-6 vollständig erbracht,
2. Mindesthonorarzone III oder höher,
3. Projektfertigstellung (Abschluss LPH 6 gem. HOAI) nach dem 1.1.2010,
4. Angabe Auftragsgeber, Name und Telefonnummer.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden.
Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 50 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 1,20 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 2,00 Mio. EUR netto).
— Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) (Mindestpunktzahl bei Projektfertigstellung vor dem 1.1.2013, Höchstpunktzahl ab Projektfertigstellung nach dem 1.1.2016).
C) Referenzliste Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI:
1. Objektplanung § 55 HOAI, LPH 1-8 vollständig erbracht,
2. Mindesthonorarzone II für AG 4 oder höher und III für AG 7,
3. Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) nach dem 1.1.2010,
4. Angabe Auftragsgeber, Name und Telefonnummer.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 4 Referenzen erreicht werden.
Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 54 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 2,00 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 2,80 Mio. EUR netto).
— Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) (Mindestpunktzahl bei Projektfertigstellung vor dem 1.1.2013, Höchstpunktzahl ab Projektfertigstellung nach dem 1.1.2016).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe 1.3) der Bekanntmachung).
Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich. Es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können.
Für den Einsatz der Bieterplattform benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und aktuellem Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein. Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht zurückgesandt werden.
2. Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
— Erklärung Mindestlohn.
4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied.
Die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Der Auftraggeber möchte gemäß §§ 74, 17 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Tagen einvernehmlich vereinbaren.
Die Vergabestelle ist aufgrund der Weihnachtsfeiertage vom 19.12.2020 bis einschließlich 3.1.2020 nicht erreichbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung Submissionsergebnis, etc.) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform geführt werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Bieteranfragen erteilt, die spätestens bis zum 15.12.2020 elektronisch über die Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit.
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
— § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.