Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums mit 3-Feld-Sporthalle in Leipzig-Wiederitzsch Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P154.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prager Str. 126-128
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums mit 3-Feld-Sporthalle in Leipzig-Wiederitzsch
Die Stadt Leipzig plant den Neubau eines 5-zügiges Gymnasium mit Außenanlagen und einer Dreifeldsporthalle mit Freisportanlagen und Pausenfreiflächen an der Messe-Allee in Leipzig.
Das 5 zügige Gymnasium soll bei einer Klassenstärke von 28 Schülern pro Klasse für 1 120 Schüler und 100 Personen pädagogisches Personal ausgelegt sein. Es ist eine Maximalbelegung / Kapazitätserweiterung bis auf 1 400 Personen in Bezug auf Sanitär, Lüftung, Rettungswege, Brandschutz und Stellplätzen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.
Die Dreifachsporthalle soll eine mobile Zuschauertribüne für 199 Personen beinhalten, da in der Sporthalle neben Schul- und Vereinssport auch Wettkampfbetrieb stattfinden wird. Die fußläufige Zugänglichkeit des Schulgeländes soll über die Messe-Allee im Süden und die Seehausener Straße im Norden erfolgen.
Als Zufahrt zum Grundstück dient die vorhandene zentrale Zufahrt von der Messe-Allee, welche gemeinsam mit der Oberschule (befindet sich im Bau) genutzt werden soll. Während der Bauarbeiten ist die angrenzende Oberschule jedoch bereits in Nutzung.
Die Planung und Ausführung der Außenanlagen, Freiflächen, Sportaußenflächen, PKW- und Fahrradstellplätze hat nach den baulichen Standards der Stadt Leipzig zu erfolgen. Der Gedanke eines gemeinsamen Schulcampus soll getragen werden.
Die Laufbahn wird von beiden Schulen genutzt. Kugelstoß- und Weitsprunganlagen des Gymnasiums wurden auf dem Gelände der Oberschule hergestellt.
Die Leistungsphase 2 soll im März 2021 beendet und der Bauantrag im August 2021 eingereicht werden.
Die weiteren Planungsleistungen ab LP 5 sowie die Realisierung erfolgt durch einen Generalübernehmer, der auf Basis einer vom Planer zu erstellenden funktionalen Leistungsbeschreibung gebunden werden soll.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Leipzig, DE
Mit der Ausschreibung wurden die Grundleistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß HOAI § 34 für die Leistungsphasen 1 bis 2 vergeben.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen zur Objektplanung Gebäude und Innenräume für die LP 3 und 4 sowie das Erstellen der Funktionalen Leistungsbeschreibung für das Schulgebäude mit Dreifachsporthalle gemäß § 3(2.5).
Tragwerksplanung
Leipzig, DE
Mit der Ausschreibung wurden die Grundleistungen zur Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 für die Leistungsphasen 1 bis 2 vergeben.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen zur Tragwerksplanung bis zur LP 4.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Planung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1-5+8
Leipzig, DE
Mit dieser Ausschreibung wurden Leistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung (Los 3) gemäß § 55 HOAI Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 in einer ersten Stufe für die LP 2 vergeben.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen zur Planung der technischen Ausrüstung gemäß HOAI §55 Anlagengruppen 1-5 und 8 für die LP 3+4.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift: Jahnstraße 5a
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift: Friedrich-Bosse-Straße 51
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1-5+8
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: [removed]) betreut.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3419770
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).