Generalplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Grömitz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchenstr. 11
Ort: Grömitz
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23743
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.groemitz.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Grömitz
Generalplanungsleistungen für den „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Grömitz an der K 46“.
23743 Grömitz
Es sollen Planungsleistungen als Generalplanung beauftragt werden, die sich wie folgt gliedern:
A) Leistungsbild Gebäude und Innenräume §§ 34, 35 HOAI,
B) Leistungsbild Freianlagen §§ 39, 40 HOAI,
C) Leistungsbild Tragwerk §§ 51, 52 HOAI,
D) Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß §§ 55, 56 HOAI.
Weitere Erklärungen zu den Grundleistungen, Besonderen Leistungen und Sonderleistungen sind der Bieterinformation zu entnehmen.
Die Gemeinde Grömitz (Vergabestelle) beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Beauftragt werden bei jedem Leistungsbild zunächst die Leistungsphasen 1-3. Es besteht kein Anspruch auf eine vollständige Beauftragung aller Leistungsphasen.
Stufenweise Beauftragung, zunächst werden für alle Leistungsbilder jeweils die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt, die anderen Leistungsphasen sowie zusätzliche und Besondere Leistungen sowie Sonderleistungen werden ggf. gesondert zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt. Es besteht insoweit kein Anspruch auf vollständige Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architekten- und Ingenieurleistungen als Generalplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Grömitz an der K 46
Postanschrift: Dänische Straße 44
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bbp-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist digital auf der Vergabeplattform einzureichen (Dateiform: pdf).
Eine Abgabe des Teilnahmeantrages per Telefax bzw. E-Mail ist ausgeschlossen.
Es ist zu beachten, dass für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag die bereitgestellten Musterformulare verwendet werden sollen. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag vollständig ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur Vorbereitung des Präsentationstermins bei den ausgewählten Bewerbern ergänzende Unterlagen abzufordern.
Die Präsentation und Verhandlungsrunde mit den späteren Bietern ist ab der 35. KW2020 geplant.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass der Vergabestelle unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, im Rahmen der Angebotsphase im Falle der späteren Absage von Bietern, Bewerber, die auf Basis der objektiven Kriterien nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden, aber geeignet sind, nachträglich in die Angebotsphase aufzunehmen und diese nachträglich noch zur Angebotsabgabe aufzufordern, falls im Rahmen der Angebotsphase insgesamt eine Bieterzahl von unter 3 erreicht würde (z. B. durch spätere Absagen). Dabei wird die Vergabestelle die objektive Reihenfolge der Bewerber nach Maßgabe von Ziffer II.2.9) beachten.
Für den Fall, dass mehr als 5 Bewerber im Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen erfüllen und die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch ist, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
1. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt sind, mit folgendem Inhalt vorzulegen: Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt. Der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt. Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder wird bestätigt.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft unzulässig sind und in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
3. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmer in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so haben der Bewerber und der Unternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung dahingehend vorzulegen, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des § 47 VgV verwiesen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,
3) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder – unter bestimmten Voraussetzungen – per E-Mail, unter Beachtung folgender Aspekte:
a) Die E-Mail muss mit einer positiv verifizierten Signatur versehen sein und über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden.
b) Sie muss in diesem Fall den Vorschriften der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12. Dezember 2006 (GVOBl. 2006, S. 361) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.
c) Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.