Geothermie, Erdwärme-Sondenfeld (20E00179 — 21840117 PR Westerland/Grundsanierung) Referenznummer der Bekanntmachung: 20E00179 - 21840117
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geothermie, Erdwärme-Sondenfeld (20E00179 — 21840117 PR Westerland/Grundsanierung)
Für das in ca. 1904 ursprünglich als Amtsgericht errichteten und heute als Polizeidienststelle genutzten Hauptgebäudes im Kirchenweg 21 in 25980 Westerland/ Sylt sind Grundinstandsetzung-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie der Abbruch und Neubau einer Garagenanlage geplant.
PR Westerland/Sylt
Die Wärmeversorgung des Polizeireviers erfolgt zukünftig über Geothermie, als Heizflächen im Altgebäude und Erweiterungsbau werden Fußbodenheizungen und je nach Erfordernis zusätzlich statische Heizflächen eingesetzt. Die Wärmequelle für die Sole-Wasser-Wärmepumpe ist eine Erdwärmsonden-Anlage im Erdreich. Es sind 23 ST Erdwärmesonden mit Verbindungsleitungen, Verteiler- und Sammelanlage und Hauseinführung geplant. Durch den bereits durchgeführten Geothermal-Response-Test (GRT) ist bereits 1 St. Erdwärmesonde vorhanden. Die Erdwärmesonden-Bohrungen in die Tiefe haben eine Länge von 100 Metern. Die auszuführenden Leistungen sind im Wesentlichen:
Abbruch und Entsorgungsarbeiten bestehend aus:
— ca. 250 m Asphaltoberfläche schneiden,
— ca. 300 m2 Fahrbahn abbrechen,
— ca. 55 m2 Pflasterbelag- und platten abbrechen,
— ca. 15 m Bordstein abbrechen,
— ca. 440 m2 Schottertragschicht Einbringung nach Fertigstellung der Erdwärme- Sondenarbeiten,
— ca. 30 t Entsorgung schadstoffbelastete Bau- und Abbruchabfälle, Spartenklärung, Baustelleneinrichtung, Strom- und Wasser Gestellung, Vorerkundung:
Festlegung der Sondenbohrungen, Bohrplanum, Spritzschutzeinrichtungen, Einholung der Ausnahmegenehmigung für Arbeiten in Ruhezeiten, wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, Bohrung:
— ca. 2 200 m Abteufen der Erdwärmesondenbohrung,
— ca. 22 St. Einrichtung des Bohrgeräts am Bohrpunkt,
— ca. 5 St. Bohrgutproben + Plausibilitätskontrolle .
Sondenbündel und Einbringung der Sonden:
— ca. 2 200 m Doppel-U-Sonde,
— ca. 2 200 m Verpressen des Bohrlochs,
— ca. 22 St. Rückstellprobe Verpresssuspensium,
— ca. 80 m³ Entsorgung Bohrgut + Bohrspülung.
Qualitätssicherungsmaßnahmen: Druckprüfung der Einzelsonden und des Gesamtsystems, Anschlussleitungen und Rohrgräben: ca. 10 m³ Baugrube für Verteilerschächte erstellen, ca. 545 m³ Rohrgraben für Anbindeleitungen erstellen.
— ca. 250 m2 Verfüllung mit Kies-Sand-Gemisch, ca. 450 m2 Schottertragschicht aufbringen, 1 St. Wasserhaltung, ca. 1460 m Anbindeleitungen DA 40 mit Form- und Verbindungsteilen,
— ca. 80 m Anbindeleitungen DA 110 mit Form- und Verbindungsteilen, jeweils 1 St. Soleverteiler- und Sammlerbalken im Verteilerschacht,
— 2 St. Gebäudeeinführung, Wärmeträgerflüssigkeit: ca. 5730 l Frostschutzmittel, Sicherheitseinrichtung: Leckageerkennung, Frostwächter.
Die auszuführenden Leistungen erfolgen unter Beachtung/Anwendung: Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO) in der derzeit geltenden Fassung Arbeitsstättenrichtlinien.
Unfallverhütungsvorschriften, VOB Teil C, DIN 18300, Erdarbeiten, VOB Teil C, DIN 18301, Bohrarbeiten, VOB Teil C, DIN 18302, Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen, VOB Teil C, DIN 18303, Verbauarbeiten, VOB Teil C, DIN 18305, Wasserhaltungsarbeiten, VOB Teil V, DIN 18307, Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden, VOB Teil C, DIN 18380, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen, VOB Teil C, DIN 18459, Abbruch- und Rückbauarbeiten und den allgemein anerkannten Technischen Regeln.
Alle Arbeitsanweisungen, schriftlich oder mündlich, werden in Deutsch gegeben, der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle Anweisungen von seinem Personal verstanden und umgesetzt werden können und eine Kommunikation in deutscher Sprache ohne nennenswerte Einschränkungen auch jederzeit vor Ort möglich ist. Der zuständige Fachbauleiter und die leitende Fach-kraft vor Ort sind vor Aufnahme der Arbeiten namentlich der Bauleitung zu benennen.
Zur Angebotsabgabe sind Angaben zu mindestens 3 Referenzobjekten aus dem Bereich vergleichbarer Geothermieanlagen nach Art und Umfang aus den vergangenen 5 Jahren vor zu legen. Neben einer kurzen Beschreibung der ausgeführten Arbeiten sind der Zeitraum der Umsetzung, die Auftrags- und Abrechnungssumme sowie für Rückfragen der/die Auftraggeber und dessen/deren Ansprechpartner mit Anschrift und Kontaktdaten zu benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.e-vergabesh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB_124.pdf
Text wie zu III.1.1).
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Text wie zu III.1.1).
Text wie zu III.1.2).
Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mit Angebotsabgabe müssen Bieter die gemäß § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderliche Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns abgeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben Bieter diese Verpflichtungserklärung innerhalb der ihr gesetzten Frist auch für deren Nachunternehmen und Verleiher von Arbeitskräften vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie unter https://www.e-vergabe-sh.de/service/formblaetter/ erhältlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift Siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [removed] zu richten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
Veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
— Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
— Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]