Rahmenvertrag Mineralstoffgemische und Granitsplitt Referenznummer der Bekanntmachung: 6002000799-BwDLZ Dresden
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: August-Bebel-Straße 19
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Mineralstoffgemische und Granitsplitt
Mit dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) mit einer Laufzeit von 4-Jahre beabsichtigt. Die geforderte Leistungserbringung beruht auf der Lieferung von Gesteinskörnungen und Mineralstoffgemischen für das Wege- und Straßennetz in Bundeswehrliegenschaften.
Truppenübungsplatz Oberlausitz
Muskauer Forst
02957 Weisskeissel
Und weitere Standorte gemäß Nr. 1 der Leistungsbeschreibung
Mit dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) mit einer Laufzeit von 4-Jahren beabsichtigt. Die geforderte Leistungserbringung beruht auf der Lieferung von Gesteinskörnungen und Mineralstoffgemischen für das Wege- und Straßennetz in den Bundeswehrliegenschaften im Freistaat Sachsen. Die Mengenangaben in der Leistungsliste / Material beruhen auf den in den letzten 4-Jahren benötigten Mengen. Davon entfallen ca. 95 % auf den Truppenübungsplatz Oberlausitz. Eventual Positionen werden in der Leistungsliste mit 1 Tonne (Gewicht) angegeben und sind ebenfalls auszupreisen.
Das Leistungsverzeichnis enthält Eventualpositionen, die nur bei vorliegen entsprechender Bedarfe zum tragen kommen.
Diese sind mit einer geschätzten Menge von 1 im Leistungsverzeichnis aufgeführt und entsprechend auszupreisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Berufs-oder Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Unternehmensniederlassung.
Freiberufler (vgl. § 18 EStG), die weder im Handelsregister noch im Gewerbezentralregister angemeldet sind, haben eine aktuelle Mitgliedschaft in ihrer Kammer oder der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
Ein gültiger Versicherungsnachweis zur Betriebshaftpflicht. Die gültige Betriebshaftpflicht-versicherung muss mindestens in Höhe der nachfolgenden Deckungssummen abgeschlossen sein:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] EUR,
ist der gültige Versicherungsnachweis nicht bis zum Angebotsschlusstermin vorlegbar, kann eine formlose unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot eingereicht werden, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen abgeschlossen ist.
Mindestdeckung für
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und
— Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Prüfzeugnis durch ein akkreditiertes Baustoffprüflabor oder einer vergleichbaren Prüforganisation, dass die angebotenen Produkte den „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau", Ausgabe TL Gestein-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2018 (TL Gestein-StB 04, Fassung 2018 und gültigen Folgefassungen) entsprechen und / oder ein Prüfzeugnis nach EN 13242 in der jeweils gültigen Fassung vorliegt.
(Nach TL SoB-StB, Teil 1,4,2 können jedoch auch Gesteinskörnungen verwendet werden, die bezüglich der Korngrößenverteilung und den Feinanteilen nicht den Gestein-STB entsprechen, in allen weiteren Anforderungen aber den TL Gestein-StB genügen und somit als Deckschicht nach TL SoB-Stb verwendbar ist.)
— Nachweis zur Einstufung u. Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung. Oder eine verbindliche, unterschriebene Eigenerklärung, dass in keinem Produkt alveolengängiger Quarz (A-Staub) in einer Menge von mehr als von 1,25 mg/m3 vorliegt (siehe TRGS 900 – Seite 6 von 69 (Fassung 12.5.2020)),
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbarer* Aufträge der letzten 3 Jahre und Angabe der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. (*vergleichbar bedeutet z. B.: in ähnlichem Größenumfang mit ähnlichen Inhalten). Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die unterschriebene Erklärung ist mit dem Angebot bzw. ggf. bis zum Ende der Nachforderungsfrist vorzulegen. Eine Nichtvorlage dieser Eigenerklärung mit dem Angebot bzw. ggf. bis zum Ende der Nachforderungsfrist führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Sind die eingereichten Referenzen nicht vergleichbar zum Auftragsgegenstand behält sich die Vergabestelle vor, die Nichteignung hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne § 46 in Verbindung mit § 57 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) festzustellen und das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Darstellung von mindestens 3 Referenzen
Prüfzeugnis durch ein akkreditiertes Baustoffprüflabor oder einer vergleichbaren Prüforganisation.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit