Breitbandausbau Gemeinde Priestewitz
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Staudaer Str. 1
Ort: Priestewitz
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01561
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.priestewitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gemeinde Priestewitz
Die Gemeinde Priestewitz beabsichtigt, die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 2.5.2017; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebiets der Gemeinde Priestewitz. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes.
Gemeinde Priestewitz
Die Gemeinde Priestewitz verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende Next-Generation-Access (NGA-) Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload für alle unterversorgte Haushalte in den Ausbaugebieten. Außerdem sind symmetrische Bandbreiten von 1 Gbit/s im Down- und Upstream (symmetrisch) für Gewerbetreibende, institutionelle Nachfrager, insbesondere Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen unterversorgte Haushalte zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein und zuverlässig mit im mindestens 300 Mbit/s Download und 150 Mbit/s im Upload versorgt werden. Alle Gewerbetreibende, institutionelle Nachfrager, insbesondere Bildungseinrichtungen müssen mit 1 Gbit/s symmetrisch angeschlossen und zuverlässig versorgt werden.
- Kriterium: I. Zuwendungsbetrag
- Kriterium: II. Umsetzungskonzept
- Kriterium: II. 1. Erschließungskonzept
- Kriterium: II. 2. Vermarktungskonzept
- Kriterium: II. 3. Wartungs- und Betriebskonzept
- Kriterium: III. Konzept zum dirkriminierungsfreien Zugang auf Vorleitungsebene
- Kriterium: IV. Endabnehmerpreise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen in Teilen des Gemeindegebietes der Gemeinde Priestewitz
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen sowie die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern und das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]