Kernsanierung Badepark Elmshorn
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Westerstr. 50-54
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25336
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kernsanierung Badepark Elmshorn
Durch die Stadtwerke Elmshorn wird aktuell das in Elmshorn (Zum Krückaupark, 25337 Elmshorn) bestehende Hallenbad umgebaut und attraktiviert. Die Wiederinbetriebnahme ist für 2021 vorgesehen.
Der Badepark Elmshorn besteht aus einem Hallen- und Freibad sowie einer Sauna-Anlage.
Das Freibad sowie die Sauna-Anlage sind jedoch nicht Bestandteil der Sanierung. Die im Gebäude des Hallenbads befindliche Sauna-Anlage ist auch während der Bauphase im Betrieb und in den Bauablauf integriert. Für die Bauafträge (Vergabeeinheiten/Lose) erfolg(t)en Auftragsbekanntmachungen in mehreren Vergabepaketen.
Das aktuelle Vergabepakt umfasst die Auftragsbekanntmachung für das Los Ausstattung.
Zum Krückaupark in 25337 Elmshorn.
VE 611 — Ausstattung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabeplattform subreport-elvis.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 12a EU, Absatz 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Diesen Termin gilt es bei der Beantragung der Auskünfte zu beachten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig beantragte Auskünfte nicht zu beantworten.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,
3. Der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,
4. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.