Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Heizöl Referenznummer der Bekanntmachung: 1816460-U28
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E22826346
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Heizöl
Lieferung und Befüllung von 1 777 000 Liter Heizöl nach DIN 51603-1 an die Standorte der Wismut GmbH.
Lieferung von Heizöl nach DIN 51603-1 an den Standort Ronneburg
07580 Ronneburg
07580 Zwirtzschen
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Lieferung von 420 000 Liter pro Jahr an die Betriebsstellen des Standortes Ronneburg.
Die Befüllung aller Heizöltanks und Vorratsbehälter erfolgt ausnahmslos im Beisein eines Arbeitnehmers des Standortes Ronneburg. Die Anlieferung erfolgt frei Bestimmungsort mittels Firmenfahrzeug des Auftragnehmers bzw. einer beauftragten Spedition. Auf Grund des teilweise unwegsamen Geländes bzw. enger Zufahrten kann die Heizölanlieferung für alle Anlagen ausschließlich mit Solofahrzeugen (Zugmaschine mit Anhänger, keine Sattelschlepper) erfolgen. Bei Lieferung und Betankung müssen die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden.
Lieferung von Heizöl nach DIN 51603-1 an den Standort Aue
08118 Hartenstein
08280 Aue-Bad Schlema
08340 Schwarzenberg
Lieferung von 205 000 Liter pro Jahr an die Betriebsstellen des Standortes Aue.
Die Befüllung aller Heizöltanks und Vorratsbehälter erfolgt ausnahmslos im Beisein eines Arbeitnehmers des Standortes Aue. Die Anlieferung erfolgt frei Bestimmungsort mittels Firmenfahrzeug des Auftragnehmers bzw. einer beauftragten Spedition. Bei Lieferung und Betankung müssen die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden.
Lieferung von Heizöl nach DIN 51603-1 an den Standort Königstein
01824 Königstein OT Leupoldishain
Lieferung von 150 00 Liter für das Jahr 2021 Heizöl an den Standort Königstein.
Die Befüllung aller Heizöltanks und Vorratsbehälter erfolgt ausnahmslos im Beisein eines Arbeitnehmers des Standortes Königstein. Die Anlieferung erfolgt frei Bestimmungsort mittels Firmenfahrzeug des Auftragnehmers bzw. einer beauftragten Spedition. Auf Grund des teilweise unwegsamen Geländes bzw. enger Zufahrten kann die Heizölanlieferung für alle Anlagen ausschließlich mit Solofahrzeugen (Zugmaschine mit Anhänger, keine Sattelschlepper) erfolgen. Bei Lieferung und Betankung müssen die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Heizöl nach DIN 51603-1 an den Standort Ronneburg
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 1
Ort: Visselhövede
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 27374
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Heizöl nach DIN 51603-1 an den Standort Aue
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 1
Ort: Visselhövede
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 27374
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Heizöl nach DIN 51603-1 an den Standort Königstein
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 1
Ort: Visselhövede
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 27374
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.