Dünendienste u. Fracht Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2020-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lung Wai 28
Ort: Helgoland
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helgoland.de
Postanschrift: Lung Wai 28
Ort: Helgoland
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helgoland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dünendienste u. Fracht
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/ Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Zur effizienten und wirtschaftlichen Erbringung der Dienstleistungen wie Sandtransporte, Strandreinigung, Auf-/Abbau Strandkörbe, Leeren der Mülleimer, Wegereinigung und Winterdienst usw. ist ein umfassender eigener Fuhrpark eine notwendige Voraussetzung.
Ebenso sollen mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Dienstleistungen Düne
Gemeinde Helgoland
27498 Helgoland Düne
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Zur effizienten und wirtschaftlichen Erbringung der Dienstleistungen wie Sandtransporte, Strandreinigung, Auf-/Abbau Strandkörbe, Leeren der Mülleimer, Wegereinigung und Winterdienst usw. ist ein umfassender eigener Fuhrpark eine notwendige Voraussetzung.
Nach Vertragsende für ein weiteres Jahr
Dünenfracht
Gemeinde Helgoland
27498 Helgoland
Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Nach Vertragsende für ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Unterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der genannten Internetadresse abgerufen werden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind hohe Investitionskosten zu tätigen. Aufgrund der exponierten Lage sind alle Fahrzeuge und Geräte ausschließlich auf der Düne Helgoland nutzbar, somit erhöht sich die Dauer bis zur Amortisation der Ausgaben beträchtlich. Um eine Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen wurde die Vertragslaufzeit angepasst.
Gemeinde Helgoland
Lung wai 28
27498 Helgoland
Mitarbeiter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGXDGUW
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de