DNA-Analysen Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0459-24-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smi.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
DNA-Analysen
Zurückversetzung des Verfahrens Erstellung von DNA-Analysen.
Wert p.a.
Polizeidirektionen Dresden, Görlitz, Zwickau, Landeskriminalamt
Mit dieser Bekanntmachung werden nach erfolgter Zurückversetzung des Vergabeverfahrens überarbeitete Vergabeunterlagen veröffentlicht.
Verlängerungsoption um zweimal ein Jahr
Wert p.a.
Polizeidirektionen Chemnitz und Leipzig
Mit dieser Bekanntmachung werden nach erfolgter Zurückversetzung des Vergabeverfahrens überarbeitete Vergabeunterlagen veröffentlicht.
Verlängerungsoption um zweimal ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis einer Betriebshaftpflicht in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
— Nachweis Eintrag Handelsregister,
— Angaben zu Sitz, Rechtsform und Gründungsjahr des Bewerbers,
— Angaben zu fachlicher Qualifikation des Personals,
— Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Strafregister, Gewerbezentralregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des/der Geschäftsführer/s,
— Bescheinigungen/Eigenerklärung aus denen hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen sowie von Steuern und Abgaben nach den geltenden Rechtsvorschriften erfüllt,
— Erklärung der Bereitschaft zu der förmlichen Verpflichtung nach § 1 Verpflichtungsgesetz,
— Referenzen mit inhaltlich vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre,
— Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre, aufgeschlüsselt nach jeweiliger Qualifizierung; Anzahl der mit der Auftragsabwicklung betrauten Mitarbeiter,
— Angaben zur Ausstattung, des Labors mit Großgeräten (Roboter, Sequenzer etc.) und Labormanagementsystemen (z. B. LIMS) – Übersicht,
— Angaben zum Verfahren der routinemäßigen Kontaminationsprüfungen im Labor,
— Angaben zum maximal möglichen Probendurchsatz pro Jahr und zum tatsächlichen Probendurchsatz in den letzten 3 Jahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
— Datenschutzerklärung,
— Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre,
— Vorhandene Zertifizierungen; Angaben über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025,
— schriftliche Zusicherung für die Erbringung des Nachweises zum Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) auf Grundlage einer eigenen Informationssicherheitsrichtlinie und anerkannter Standards (BSI 100/200-1, ISO 27001oder VdS-Richtlinie 10000) zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung,
— Erklärung, dass sich das Unternehmen weder in Liquidation befindet noch dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenz- bzw. das Vergleichsverfahren eröffnet ist, er nicht aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen, Verstöße i. S. des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht begangen wurden bzw. Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung nicht bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363