Erbringung von Leistungen zur Unterhaltsreinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pfotenhauerstraße 108
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Leistungen zur Unterhaltsreinigung
Leistungserbringung für die Unterhaltsreinigung am CSBD als beitretende Einrichtung gemäß Mantelvertrag Reinigungsleistungen – Objektvergabe vom 9.8.2019 mit dem Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik in Dresden als Kerninstitut.
Leistungserbringung für die Unterhaltesreinigung CSBD als beitretende Einrichtung gemäß Mantelvertrag Reinigungsleistungen – Objektvergabe vom 9.8.2019 mit dem Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik in Dresden als Kerninstitut gemäß des Offenen Verfahrens OV101-19 vom 24.4.2019;
Das Leistungsverzeichnis für dieses Verhandlungsverfahren wurde bereits innerhalb des Offenen Verfahrens veröffentlicht und die Möglichkeit der Vergabe dieser Leistung durch ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 (4) Ziffer 9 VgV 2016 angegeben; Leistungszeitraum: 1.1.2021 bis max. 31.12.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungserbringung für die Unterahltsreinigung am CSBD
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).