Rahmenvertrag zur Lieferung von Desinfektionsartikeln Referenznummer der Bekanntmachung: B5538
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Desinfektionsartikeln
Rahmenvertrag zur Lieferung von Desinfektionsartikeln für die Polizei Sachsen.
Handdesinfektionsmittel
Handdesinfektionsmittel 50 ml Flasche:
— Quartalsbedarf 3 865 St.,
— Jahresbedarf 15 460 St.,
— Pandemiebedarf 19 320 St.,
— Handdesinfektionsmittel 100 ml.
Flasche:
— Quartalsbedarf 2.170 St.,
— Jahresbedarf 8 680 St.,
— Pandemiebedarf 16 220 St.,
— Handdesinfektionsmittel 500 ml.
Euroflasche mit Pumpspender:
— Quartalsbedarf 320 St.,
— Jahresbedarf 1 280 St.,
— Pandemiebedarf 2 120 St.,
— Handdesinfektionsmittel 1 000 ml.
Euroflasche:
— Quartalsbedarf 1 585 St.,
— Jahresbedarf 6 340 St.,
— Pandemiebedarf 8 900 St.
Optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
Flächendesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel 500 ml Flasche mit Sprühkopf:
— Quartalsbedarf 262 St.,
— Jahresbedarf 1 048 St.,
— Pandemiebedarf 1 800 St.,
— Flächendesinfektionsmittel 1 000 ml.
Flasche mit Sprühkopf:
— Quartalsbedarf 407 St.,
— Jahresbedarf 1 628 St.,
— Pandemiebedarf 1 620 St..
Optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
Flächendesinfektionstücher
Flächendesinfektionstücher für Oberflächen min. 100er Spenderbox:
— Quartalsbedarf 354,
— Jahresbedarf 1 416 St.,
— Pandemiebedarf 961 St.;
— Nachfüllpackung Flächendesinfektionstücher für Oberflächen min. 100 St.:
— Quartalsbedarf 540,
— Jahresbedarf 2 160 St.,
— Pandemiebedarf 1 292 St..
Optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
Desinfektionsmittelspender
Desinfektionsmittelspender aus Metall mit Armhebel für 0,5 Liter Euroflasche mit passender Abtropfschale:
— Quartalsbedarf 7 St.,
— Jahres Bedarf 10-21 St.,
— Pandemiebedarf 40 St..
Desinfektionsmittelspender aus Metall mit Armhebel für 1 Liter Euroflaschen mit passender Abtropfschale:
— Quartalsbedarf 14 St.,
— Jahres Bedarf 20-42 St.,
— Pandemiebedarf 80 St..
Berührungsloser Desinfektionsmittelspender mit Sensortechnik und Abtropfschale für 0,5 Liter Euroflaschen – Batteriebetrieb:
— Quartalsbedarf 3 St.,
— Jahresbedarf 5-9 St.,
— Pandemiebedarf 20.
Berührungsloser Desinfektionsmittelspender mit Sensortechnik und Abtropfschale für 1 Liter Euroflaschen – Batteriebetrieb:
— Quartalsbedarf 3 St.,
— Jahresbedarf 5-9 St.,
— Pandemiebedarf 20 St..
Optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
Desinfektionsmittel speziell für Werkstätten (Typ 1)
Ecolab Incidin Rapid (oder gleichwertig) Flächen- und Taudesinfektionsmittel 6 Liter Kanister:
— Quartalsbedarf 2 St.,
— Jahresbedarf 8 St.;
Ecolab Incides N Desinfektionstücher (oder gleichwertig) 90er Dose:
— Quartalsbedarf 8 St.,
— Jahresbedarf 32 St..
Optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
Desinfektionsmittel speziell für Werkstätten (Typ 2)
EW80des Flächen- und Taudesinfektionsmittel (oder gleichwertig) 5 Liter Kanister:
— Quartalsbedarf 3 St.,
— Jahresbedarf 12 St..
EW80clean Flächen- und Taudesinfektionsmittel (oder gleichwertig) 5 Liter Kanister:
— Quartalsbedarf 6 St.,
— Jahresbedarf 24 St..
Optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
Desinfektionsmittel speziell für Werkstätten (Typ 3)
Aerodesin 2000 (oder gleichwertig) 1 Liter Sprühflasche:
— Quartalsbedarf 9 St.,
— Jahresbedarf 36 St..
Optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
Desinfektionstücher speziell für Kfz-Bereich
Cleanisept Wipes (oder gleichwertig) in Spenderbox mind. 100 Tücher/Box:
— Quartalsbedarf 600 St.,
— Jahresbedarf 2 400 St..
Optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1).
— Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2).
— Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3.
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4).
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
— Nachweis von Referenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand gemäß Eigenerklärung E6.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363