Grünflächenpflege- und Winterdienstleistungen in 6 Losen in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_07-2020-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wintergartenstraße 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege- und Winterdienstleistungen in 6 Losen in Leipzig
Durchführung von Grünflächenpflege-,Winterdienst- sowie Grauflächenreinigungsleistungen in Beständen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH in 6 Losen:
— Los 1 Geschäftsstelle Süd,
— Los 2 Geschäftsstelle Mitte 1,
— Los 3 Geschäftsstelle Mitte 2,
— Los 4 Geschäftsstelle Südwest Bereich 1,
— Los 5 Geschäftsstelle Südwest Bereich 2,
— Los 6 Entwicklungsbestand.
Grünflächenpflege- und Winterdienstleistungen Geschäftsstelle Süd
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Grünflächenpflege, der Schnitt von Rasen, Gehölzen,Sträuchern und Formhecken, die Pflege von Blumen-, Stauden-, Rosenbeeten, die Freiflächenpflege(auch von Wegen und Plätzen) durch Kehren, Laubbeseitigung, Unkrautentfernung und Freischnitt sowie Winterdienstleistungen in Beständen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Geschäftsstelle Süd.
— Wiesen/Rasen ca. 129 035 m2,
— Pflanzflächen ca. 2 182 m2,
— Grauflächen ca. 55 089 m2,
— Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen 34 954 m2.
Der Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren fest abgeschlossen. Er beginnt am 1.4.2021 und endet am 31.3.2023.
Der Auftraggeber hat das Recht, eine Monate vor dem Vertragsablauf durch den Auftraggeber anzuzeigen.
Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.3.2025.
Grünflächenpflege- und Winterdienstleistungen Geschäftsstelle Mitte 1
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Grünflächenpflege, der Schnitt von Rasen, Gehölzen,Sträuchern und Formhecken, die Pflege von Blumen-, Stauden-, Rosenbeeten, die Freiflächenpflege(auch von Wegen und Plätzen) durch Kehren, Laubbeseitigung, Unkrautentfernung und Freischnitt sowie Winterdienstleistungen in Beständen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Geschäftsstelle Mitte 1.
— Wiesen/Rasen ca. 5 424 m2,
— Pflanzflächen ca. 281 m2,
— Grauflächen ca. 278 m2,
— Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen 1 648 m2.
Der Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren fest abgeschlossen. Er beginnt am 1.4.2021 und endet am 31.3.2023.
Der Auftraggeber hat das Recht, eine zweimalige Verlängerung des Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrages um ein weiteres Jahr zu verlangen. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem Vertragsablauf durch den Auftraggeber anzuzeigen.
Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.3.2025.
Grünflächenpflege- und Winterdienstleistungen Geschäftsstelle Mitte 2
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Grünflächenpflege, der Schnitt von Rasen, Gehölzen,Sträuchern und Formhecken, die Pflege von Blumen-, Stauden-, Rosenbeeten, die Freiflächenpflege(auch von Wegen und Plätzen) durch Kehren, Laubbeseitigung, Unkrautentfernung und Freischnitt sowie Winterdienstleistungen in Beständen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Geschäftsstelle Mitte 2.
— Wiesen/Rasen ca. 55 277 m2,
— Pflanzflächen ca. 2 437 m2,
— Grauflächen ca. 34 451 m2,
— Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen 18 505 m2.
Der Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren fest abgeschlossen. Er beginnt am 1.4.2021 und endet am 31.3.2023.
Der Auftraggeber hat das Recht, eine zweimalige Verlängerung des Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrages um ein weiteres Jahr zu verlangen. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem Vertragsablauf durch den Auftraggeber anzuzeigen.
Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.3.2025.
Grünflächenpflege- und Winterdienstleistungen Geschäftsstelle Südwest Bereich 1
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Grünflächenpflege, der Schnitt von Rasen, Gehölzen,Sträuchern und Formhecken, die Pflege von Blumen-, Stauden-, Rosenbeeten, die Freiflächenpflege(auch von Wegen und Plätzen) durch Kehren, Laubbeseitigung, Unkrautentfernung und Freischnitt sowie Winterdienstleistungen in Beständen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Geschäftsstelle Südwest Bereich 1.
— Wiesen/Rasen ca. 23 067 m2,
— Pflanzflächen ca. 1 417 m2,
— Grauflächen ca. 28 553 m2,
— Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen 9 617 m2.
Der Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren fest abgeschlossen. Er beginnt am 1.4.2021 und endet am 31.3.2023.
Der Auftraggeber hat das Recht, eine zweimalige Verlängerung des Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrages um ein weiteres Jahr zu verlangen. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem Vertragsablauf durch den Auftraggeber anzuzeigen.
Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.3.2025.
Grünflächenpflege- und Winterdienstleistungen Geschäftsstelle Südwest Bereich 2
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Grünflächenpflege, der Schnitt von Rasen, Gehölzen,Sträuchern und Formhecken, die Pflege von Blumen-, Stauden-, Rosenbeeten, die Freiflächenpflege(auch von Wegen und Plätzen) durch Kehren, Laubbeseitigung, Unkrautentfernung und Freischnitt sowie Winterdienstleistungen in Beständen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Geschäftsstelle Südwest Bereich 2.
— Wiesen/Rasen ca. 97 897 m2,
— Pflanzflächen ca. 3 195 m2,
— Grauflächen ca. 9 715 m2,
— Winterdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen 21 363 m2.
Der Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren fest abgeschlossen. Er beginnt am 1.4.2021 und endet am 31.3.2023.
Der Auftraggeber hat das Recht, eine zweimalige Verlängerung des Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrages um ein weiteres Jahr zu verlangen. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem Vertragsablauf durch den Auftraggeber anzuzeigen.
Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.3.2025.
Grünflächenpflege- und Winterdienstleistungen Entwicklungsbestand
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Grünflächenpflege, der Schnitt von Rasen, Gehölzen,Sträuchern und Formhecken, die Pflege von Blumen-, Stauden-, Rosenbeeten, die Freiflächenpflege(auch von Wegen und Plätzen) durch Kehren, Laubbeseitigung, Unkrautentfernung und Freischnitt sowie Winterdienstleistungen in Beständen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Entwicklungsbestand.
— Wiesen/Rasen ca. 32 344 m2,
— Pflanzflächen ca. 384 m2,
— Grauflächen ca. 26 568 m2,
— interdienst auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen 10 258 m2.
Der Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren fest abgeschlossen. Er beginnt am 1.4.2021 und endet am 31.3.2023.
Der Auftraggeber hat das Recht, eine zweimalige Verlängerung des Grünflächenpflege- und Winterdienstvertrages um ein weiteres Jahr zu verlangen. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem Vertragsablauf durch den Auftraggeber anzuzeigen.
Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.3.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
— Eigenerklärung zur Fachkunde,
— Eigenerklärung über eine aktuelle Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der
—— im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erklärt wird,
—— alle Mitglieder aufgeführt sind,
—— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
—— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitgleid einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von den Nachunternehmern mit dem Angebot vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen dritter Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten ebenso für Ziffern III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens;
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 3 Mio. EUR.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitungder geforderten Versicherungssummen ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen,dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird; aus der Police bzw. der Versicherungsbestätigung muss sich zwingend die Mitversicherung des Leistungsteils Winterdienstleistungen ergeben.
Mindestforderung des Umsatzes über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr:
— Los 1 GS Süd: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 2 Mitte 1: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 3 Mitte 2: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 4 GS Südwest 1: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 5 GS Südwest 2: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 6 Entwicklungsbestand: [Betrag gelöscht] EUR.
Diese Umsatzanforderungen sind bei der Angebotsabgabe für mehrere Lose entsprechend zu addieren.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung über erbrachte Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Eigenerklärung, dass für die Ausführung der zu vergebenen Leistungen die erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung steht,
— Eigenerklärung, dass für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen,
— Eigenerklärung zur Qualifikation der Arbeitskräfte.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3) die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Zur Qualifikation der Arbeitskräfte:
Die im Falle der einer Beauftragung zum Einsatz kommenden Verantwortlichen vor Ort müssen mindestens einen Facharbeiterabschluss als Gärtner/in bzw. Gleichwertiges besitzen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ca. 3-6 Monate vor Ende der Festlaufzeit oder bei Verlängerung des Verlängerungszeitraums.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.