Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrserhebung 2021 zur Marktforschung Sachsentarif
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leipziger Str. 120
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrserhebung 2021 zur Marktforschung Sachsentarif
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrserhebung in 2021 (Befragung von Fahrgästen zur Verkehrs- und Tarifnutzung im ÖPNV) im Rahmen der Marktforschung zum zukünftigen Sachsentarif.
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrserhebung in 2021 (Befragung von Fahrgästen zur Verkehrs- und Tarifnutzung im ÖPNV) im Rahmen der Marktforschung zum zukünftigen Sachsentarif.
Sollten nicht alle Arbeitspakete bis zum Ende der vertragslaufzeit abgeschlossen sein, behält sich der Auftraggeber eine Verlängerung des Auftrages zu gleichen Konditionen um 6 Monate vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB eine vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung nach Formblatt Ausschlussgründe zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerber der letzten 3 Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 1,2 Mio. EUR jährlich und des jährlichen Umsatzes des Bewerbers/der Bewerber der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Verkehrserhebungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR jährlich.
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie über 0,25 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensereignis bzw. eine Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres über das Doppelte der vorgenannten Versicherungssummen.
Soweit der Bewerber nur eine Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall vorlegt, hat er dem Auftraggeber den Abschluss der Haftpflichtversicherung spätestens 2 Wochen nach Zuschlagerteilung nachzuweisen.
• Bestätigung eines Kreditinstitutes, dass dem Auftraggeber eine Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages 2 Wochen nach Zuschlagerteilung und in Höhe von 5 % der Auftragssumme (netto) in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gestellt wird. Bestätigung eines Kreditinstitutes, dass dem Auftraggeber zur Absicherung der Vorauszahlung von 20 % der Auftragssumme (netto) 2 Wochen nach Zuschlagerteilung eine auf den gleichen Betrag lautende selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gewährt wird. Die Sicherheiten sind mindestens bis 6 Monate nach Vertragsende zu befristen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben ihr Angebot entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen bis zum 16.12.2020, 12.00 Uhr über die vorgenannte Vergabeplattform (https://www.subreport-elvis.de) elektronisch einzureichen. Angebote, die in anderer Form übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
Der Bieter muss zur Abgabe eines Angebots mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform registriert sein. Die Bieter erhalten über das Vergabeportal eine automatisierte Empfangsbestätigung über die von ihnen eingestellten Angebotsdokumente. Die Bieter können ihre Angebote bis zum oben genannten Termin zurückziehen und/oder austauschen.
Die Angebote müssen bis zum oben genannten Termin vollständig eingegangen sein. Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Sollten beim Hochladen der Angebote technische Schwierigkeiten auftreten, sind der Support bzw. die Vergabestelle unverzüglich zu kontaktieren.
Für die Abgabe der Angebote sind die Vergabeunterlagen in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde zu legen.
Die Angebote sind ohne Vorbehalte und Bedingungen, insbesondere ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen einzureichen. Angebote, die Vorbehalte bzw. Bedingungen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Angebot muss durch den Bieter bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein.
Der Bieter benennt in seinem Angebot einen Ansprechpartner, mit dem der Auftraggeber bzw. ein in seinem Auftrag handelnder Dritter während der Wertungsphase in allen Angelegenheiten, die sein Angebot betreffen, Kontakt aufnehmen kann.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“