B 202 OU Tating
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jerusalemsberg 9
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 202 OU Tating
Landschafts- und Umweltplanung für die B202 OU Tating.
Tating
— Erarbeitung eines UVP-Berichtes und einer UVS gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 UVPG und Anlage 4 zum UVPG,
— Landschaftspflegerischer Begleitplan,
— Artenschutzbeitrag im Rahmen der UVP und für die Planfeststellung,
— Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie zur Genehmigungsplanung und in der UVP.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B 202 OU Tating
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [removed] zu stellen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http:// www.e-vergabe-sh. de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Mercatorstraße 9
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.