Wartungs- und Servicevertrag für Transmissionselektronenmikroskope Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV2008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs- und Servicevertrag für Transmissionselektronenmikroskope
Wartungs- und Servicevertrag für Transmissionselektronenmikroskope Titan 80-300 und Talos F200X der Firma FEI zur Sicherung eines kontinuierlichen, störungsfreien sowie effektiven Auftrags- und Forschungsbetrieb. Zur Minimierung von Ausfallzeiten sind die Gerätesysteme einmal jährlich zu warten und zu kalibrieren sowie bei Störungen oder Havarie umgehend instand zu setzen. Ein Service soll dabei spätestens nach 7 Tagen erfolgen. Bei Reparaturen müssen alle notwendigen Ersatzteile im gleichen Zeitraum stets verfügbar sein.
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Am HZDR werden im Rahmen der strukturellen und analytischen Charakterisierung neuartiger nanoskaliger Materialien zwei Transmissionselektronenmikroskope (TEM) der Firma FEI betrieben: das Titan 80-300 (D3110) und das Talos F200X (D6331). Das Titan ist mit einem Bildkorrektor ausgestattet und wird bei einer Hochspannung bis 300 kV eingesetzt. Es gestattet somit höchst auflösende Mikroskopie bis hinab auf die atomare Skala. Mit dem angebauten Gatan Imaging Filter (GIF) können die analytischen Methoden energiegefilterter Transmissionselektronenmikroskopie (EFTEM) und Elektronenenergieverlustspektroskopie (EELS) betrieben werden. Ergänzend dazu erlaubt das Talos bei einer Betriebsspannung bis 200 kV mit seinem Super-X-Detektor das Element-Mapping basierend auf energiedispersiver Röntgenspektroskopie (EDXS). Mit Heiz- und Dehnungshaltern können verschiedene in-situ-Experimente realisiert werden. Zusätzliche Spezialhalter gestatten im Rahmen der Elektronentomographie die dreidimensionale Charakterisierung nanoskaliger Objekte. Die beiden TEMs am HZDR werden bei einem sehr hohen Auslastungsgrad von mindestens 4 TEM-Spezialisten betrieben. Sowohl personell als auch inhaltlich werden sie von mehreren Instituten des HZDR in Anspruch genommen. Sie sind maßgeblich in nationale und internationale wissenschaftliche Projekte eingebunden. Ihr Einsatz erlaubt die Etablierung, Vertiefung und Pflege wissenschaftlicher Kooperationen sowohl auf nationaler (Sachsen, Deutschland) als auch auf globaler Ebene (europa- und Weltweit). Die Nutzung beider TEMs generiert kontinuierlich einen quantitativ wie qualitativ hohen wissenschaftlichen Output, insbesondere in Form wissenschaftlicher Veröffentlichungen in referierten Fachzeitschriften oder Beiträgen auf internationalen Konferenzen.
Aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausstattung werden beide TEMs des HZDR komplementär eingesetzt. Da die meisten Analyseaufgaben den kombinierten Einsatz von Abbildung und Analytik verlangen, kann beim Ausfall eines Gerätes nur die reine Bildgebung durch das jeweils andere Mikroskop übernommen werden. Ein längerer Geräteausfall führt dann zu signifikanten Verzögerungen und schließlich zum Stau der Arbeiten. Ein zeitlicher Verzug bei der Bearbeitung der Analyseaufgaben und eine mögliche Gefährdung beim Erreichen von Projektzielen wären die Folgen. Um einen kontinuierlichen, störungsfreien sowie effektiven Auftrags- und Forschungsbetrieb jederzeit zu sichern, ist daher die Einbindung der beiden sehr komplexen TEMs in einen gemeinsamen Reparatur- und Wartungsvertrag von unbedingter Notwendigkeit. Zur Minimierung von Ausfallzeiten sind die Gerätesysteme einmal jährlich zu warten und zu kalibrieren sowie bei Störungen oder Havarie umgehend instand zu setzen. Ein Service soll dabei spätestens nach 7 Tagen erfolgen. Bei Reparaturen müssen alle notwendigen Ersatzteile im gleichen Zeitraum stets verfügbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Durch die bestimmte technische Ausführung und Konfiguration der beiden TEMs sind typenspezifische Ersatzteile nicht frei verfügbar und müssen daher speziell für den eingetretenen Servicefall bereitgestellt werden, was nur dem Hersteller möglich ist. Zur Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Mikroskopen ist ein besonders geschultes Fachpersonal notwendig. Die Firma FEI trainiert ihre Servicemitarbeiter regelmäßig hinsichtlich der verschiedenen TEM Anlagen und den damit verbundenen Serviceaufgaben. Über die zu den Serviceeinsätzen notwendigen technischen Dokumentationen, Prüfanweisungen, Kalibriervorschriften usw. verfügt nur der Hersteller selbst. Bei Reparatur und Wartung werden zum Erreichen bzw. zur Kontrolle der geforderten technischen Parameter bzw. zur Wiedererlangung der vollen Einsatzbereitschaft entsprechend der Herstellerspezifikationen besondere technische Hilfsmittel benötigt, über die nur der Hersteller selbst verfügt und die von diesem speziell für diese Zwecke entwickelt und gebaut wurden. Die Firma FEI hat in einer Alleinvertriebserklärung bestätigt, dass nur sie in der Lage sind, die beiden am HZDR betriebenen TEMs auf höchstem Service-Niveau zu warten und zu reparieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungs- und Servicevertrag für Transmissionselektronenmikroskope der Firma FEI
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]