Wartungs- und Servicevertrag für Transmissionselektronenmikroskope Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV2008

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hzdr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartungs- und Servicevertrag für Transmissionselektronenmikroskope

Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV2008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wartungs- und Servicevertrag für Transmissionselektronenmikroskope Titan 80-300 und Talos F200X der Firma FEI zur Sicherung eines kontinuierlichen, störungsfreien sowie effektiven Auftrags- und Forschungsbetrieb. Zur Minimierung von Ausfallzeiten sind die Gerätesysteme einmal jährlich zu warten und zu kalibrieren sowie bei Störungen oder Havarie umgehend instand zu setzen. Ein Service soll dabei spätestens nach 7 Tagen erfolgen. Bei Reparaturen müssen alle notwendigen Ersatzteile im gleichen Zeitraum stets verfügbar sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.

Bautzner Landstraße 400

01328 Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am HZDR werden im Rahmen der strukturellen und analytischen Charakterisierung neuartiger nanoskaliger Materialien zwei Transmissionselektronenmikroskope (TEM) der Firma FEI betrieben: das Titan 80-300 (D3110) und das Talos F200X (D6331). Das Titan ist mit einem Bildkorrektor ausgestattet und wird bei einer Hochspannung bis 300 kV eingesetzt. Es gestattet somit höchst auflösende Mikroskopie bis hinab auf die atomare Skala. Mit dem angebauten Gatan Imaging Filter (GIF) können die analytischen Methoden energiegefilterter Transmissionselektronenmikroskopie (EFTEM) und Elektronenenergieverlustspektroskopie (EELS) betrieben werden. Ergänzend dazu erlaubt das Talos bei einer Betriebsspannung bis 200 kV mit seinem Super-X-Detektor das Element-Mapping basierend auf energiedispersiver Röntgenspektroskopie (EDXS). Mit Heiz- und Dehnungshaltern können verschiedene in-situ-Experimente realisiert werden. Zusätzliche Spezialhalter gestatten im Rahmen der Elektronentomographie die dreidimensionale Charakterisierung nanoskaliger Objekte. Die beiden TEMs am HZDR werden bei einem sehr hohen Auslastungsgrad von mindestens 4 TEM-Spezialisten betrieben. Sowohl personell als auch inhaltlich werden sie von mehreren Instituten des HZDR in Anspruch genommen. Sie sind maßgeblich in nationale und internationale wissenschaftliche Projekte eingebunden. Ihr Einsatz erlaubt die Etablierung, Vertiefung und Pflege wissenschaftlicher Kooperationen sowohl auf nationaler (Sachsen, Deutschland) als auch auf globaler Ebene (europa- und Weltweit). Die Nutzung beider TEMs generiert kontinuierlich einen quantitativ wie qualitativ hohen wissenschaftlichen Output, insbesondere in Form wissenschaftlicher Veröffentlichungen in referierten Fachzeitschriften oder Beiträgen auf internationalen Konferenzen.

Aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausstattung werden beide TEMs des HZDR komplementär eingesetzt. Da die meisten Analyseaufgaben den kombinierten Einsatz von Abbildung und Analytik verlangen, kann beim Ausfall eines Gerätes nur die reine Bildgebung durch das jeweils andere Mikroskop übernommen werden. Ein längerer Geräteausfall führt dann zu signifikanten Verzögerungen und schließlich zum Stau der Arbeiten. Ein zeitlicher Verzug bei der Bearbeitung der Analyseaufgaben und eine mögliche Gefährdung beim Erreichen von Projektzielen wären die Folgen. Um einen kontinuierlichen, störungsfreien sowie effektiven Auftrags- und Forschungsbetrieb jederzeit zu sichern, ist daher die Einbindung der beiden sehr komplexen TEMs in einen gemeinsamen Reparatur- und Wartungsvertrag von unbedingter Notwendigkeit. Zur Minimierung von Ausfallzeiten sind die Gerätesysteme einmal jährlich zu warten und zu kalibrieren sowie bei Störungen oder Havarie umgehend instand zu setzen. Ein Service soll dabei spätestens nach 7 Tagen erfolgen. Bei Reparaturen müssen alle notwendigen Ersatzteile im gleichen Zeitraum stets verfügbar sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Durch die bestimmte technische Ausführung und Konfiguration der beiden TEMs sind typenspezifische Ersatzteile nicht frei verfügbar und müssen daher speziell für den eingetretenen Servicefall bereitgestellt werden, was nur dem Hersteller möglich ist. Zur Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Mikroskopen ist ein besonders geschultes Fachpersonal notwendig. Die Firma FEI trainiert ihre Servicemitarbeiter regelmäßig hinsichtlich der verschiedenen TEM Anlagen und den damit verbundenen Serviceaufgaben. Über die zu den Serviceeinsätzen notwendigen technischen Dokumentationen, Prüfanweisungen, Kalibriervorschriften usw. verfügt nur der Hersteller selbst. Bei Reparatur und Wartung werden zum Erreichen bzw. zur Kontrolle der geforderten technischen Parameter bzw. zur Wiedererlangung der vollen Einsatzbereitschaft entsprechend der Herstellerspezifikationen besondere technische Hilfsmittel benötigt, über die nur der Hersteller selbst verfügt und die von diesem speziell für diese Zwecke entwickelt und gebaut wurden. Die Firma FEI hat in einer Alleinvertriebserklärung bestätigt, dass nur sie in der Lage sind, die beiden am HZDR betriebenen TEMs auf höchstem Service-Niveau zu warten und zu reparieren.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: [removed]
Bezeichnung des Auftrags:

Wartungs- und Servicevertrag für Transmissionselektronenmikroskope der Firma FEI

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/11/2020

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Dahlen
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartha
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oderwitz
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz