Lieferung von Bariumchloridlösung 23 % Referenznummer der Bekanntmachung: 1816458-U28
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E95791935
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Bariumchloridlösung 23 %
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 2 320 Tonnen Bariumchloridlösung 23 % an die Standorte der Wismut GmbH
Bariumchloridlösung 23 % für den Standort Aue
— 372 t pro Jahr für den Standort Schlema-Alberoda
Poppenwald 77
8280 Aue-Bad Schlema,
— 13 t pro Jahr für den Standort Pöhla
Luchsbachtal Nr. 18
08340 Schwarzenberg
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Entladung von jährlich 385 t Bariumchloridlösung 23 % für die Wasserbehandlungsanlagen des Standortes Aue in Schlema-Alberoda und Schwarzenberg.
Die Anlieferung erfolgt in Tankfahrzeugen mit einem Ladevolumen von 15-20 t für die Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda und einem Ladevolumen von maximal 10 t für die Wasserbehandlungsanlage Pöhla (weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen)
Bariumchloridlösung 23 % für den Standort Königstein
120 t pro Jahr für den Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Entladung von jährlich 120 t Bariumchloridlösung 23 % für die Wasserbehandlungsanlage des Standortes Königstein.
Die Anlieferung erfolgt in Tankfahrzeugen mit einem Ladevolumen von maximal 10 t für die Wasserbehandlungsanlage Königstein.
(weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen)
Bariumchloridlösung 23 % für den Standort Ronneburg
— 75 t pro Jahr für den Standort Ronneburg
An der B 175 – Ortsausgang Richtung Berga
07580 Zwirtzschen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Entladung von jährlich 75t Bariumchloridlösung 23 % für die Wasserbehandlungsanlage Seelingstädt des Standortes Ronneburg.
Die Anlieferung erfolgt in Tankfahrzeugen mit einem Ladevolumen von maximal 15 t für die Wasserbehandlungsanlage Seelingstädt.
(weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bariumchloridlösung 23 % für den Standort Aue
Postanschrift: Bahnhofstraße 10
Ort: Langenweißbach
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08134
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bariumchloridlösung 23 % für den Standort Königstein
Postanschrift: Bahnhofstraße 10
Ort: Langenweißbach
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08134
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bariumchloridlösung 23 % für den Standort Ronneburg
Postanschrift: Bahnhofstraße 10
Ort: Langenweißbach
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08134
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) DieVergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.