GMZ – Gefäßmedizinisches Zentrum, 2. BA – Los 208 Außenputz, WDVS Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.302.05.208
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Liebigstraße 18, Haus B
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinik-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
GMZ – Gefäßmedizinisches Zentrum, 2. BA – Los 208 Außenputz, WDVS
Gefäßmedizinisches Zentrum 2. Bauabschnitt und Anpassung OP-Nebenraumzone Bestand Gebäude 4241,Ausbau eines vorhandenen Baukörpers mit 3 OP Sälen, Errichtung einer Technikzentrale im DG.
Leipzig, DE
— zementgebundene Feuerschutzplatte Fassaden, 542 m2,
— Wärmedämmung Außenwandkonstruktionen, 291 m2,
— Untergrund prüfen, 34 m2,
— Reinigen mit Dampfstrahlgerät, 34 m2,
— Saugenden Untergrund grundieren an Wänden, 34 m2,
— Schutz Fenster und Türen, 33 m2,
— Wärmedämmung Fassade, 278 m2,
— Bossierung durch Ausfräsen der Dämmung, 14 m,
— Zulage für Mehrstärke der Dämmung, 10 m2,
— Bewegungsfugen in WDVS, 32 m,
— Sockel Fassade, 12 m2,
— Vollflächige zementfreie Armierung mit Gewebe, 245 m2,
— Bossierung, horizontal, 92 m,
— Stoßgefährdeter Bereich/ Panzergewebe, 12 m2,
— Oberputz rau, dunkel, 260 m2,
— Zulage für Bossierung Oberputz, horizontal, 92 m,
— Fenster-,Türanschluss/Anputzleiste, 84 m,
— Fassadenfarbe – Lotus-Effect hell und dunkel, 335 m2.
Es gelten die Vertragsfristen gem. Formblatt 214 Besondere Vertragsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind mind. 3 Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang und die Anzahl der eigenen gewerblichen Mitarbeiter zu benennen. Es sind die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Die Referenzen sind mit Angabe des jeweiligen Ausführungsort, Ausführungszeit und Ansprechpartner des Auftraggebers, inklusive der Telefonnummer zu versehen.
Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: Bescheinigung Haftpflichtversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gem. § 6a EU Punkt 3 erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind mind. 3 Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der letzten 5 Jahre und die Anzahl der eigenen gewerblichen Mitarbeiter zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmen), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Abschnitt IV: Verfahren
Universiätsklinikum Leipzig AöR, Liebigstraße 18, Haus B, Bereich 5 – Vergabestelle.
Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 6 stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Die Submission ist nicht öffentlich. Bitte geben Sie eine entsprechende E-Mail-Adresse für die Zusendung des Submissionsergebnisses an (vorzugsweise im Formblatt 213 Angebotsschreiben).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
GWB, § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB, § 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.