3rd-Level Support und Pflegeleistungen Netzwerkmanagementsoftware DX Spectrum Referenznummer der Bekanntmachung: B5541
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
3rd-Level Support und Pflegeleistungen Netzwerkmanagementsoftware DX Spectrum
3rd-Level Support und Pflegeleistungen für Bestandslizenzen der Netzwerkmanagementsoftware DX Spectrum der Polizei Sachsen.
Leipzig
Pauschale Pflegeleistungen (Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände, Störungsbeseitigung, Hotline) mit den Servicelevelvarianten 24 x 7 und 8 x 5 und sonstige Pflegeleistungen (Unterstützungsleistungen, Beratung, Installation/Konfiguration und Datenpflege) nach Aufwand für Broadcom CA/DX Spectrum Device Base Suite (6 000 Lizenzen), Broadcom CA/DX Spectrum IP Service Manager (6 000 Lizenzen) und Broadcom CA/DX Spectrum NetFlow Analyzer (100 Lizenzen); Mindestvertragslaufzeit 48 Monate; Verlängerungsoption: 3 x 1 Jahr; Möglichkeit zur Erweiterung des Pflegevertrages bei Erwerb weiterer DX Spectrum Produkte bzw. Lizenzen.
Verlängerungsoption: 3 x 1 Jahr; Erweiterung des Pflegevertrages bei Erwerb weiterer Lizenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2),
—Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3).
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4),
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
— Nachweis von Referenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand gemäß Eigenerklärung E6,
— Nachweis der geforderten Mitarbeiterqualifikation gem. Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen dürfen nur durch sicherheitsüberprüfte Personen (SÜ1) erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363