GHV - Gemeinsame Hauptverwaltung ENSO/DREWAG — Los Hohlbodenkonstruktionen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pacc-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
GHV - Gemeinsame Hauptverwaltung ENSO/DREWAG — Los Hohlbodenkonstruktionen
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit 2 Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Center an. Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustraße.
Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden.
Der Neubau ist mit 2 Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Der kubische in seiner Höhe gestaffelte Baukörper umschließt mit seinen unteren 5 Geschossen einen rechteckigen Hof und bildet an seiner Nord- und Südseite einen 8 und einen 13-geschossigen Turm aus. Es entsteht ein Gebäude mit ca. 27 200 m2 BGF, davon ca. 8 000 m2 unterirdischer BGF in 2 Untergeschossen mit überwiegender Nutzung als Tiefgarage.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Leistungen Hohlraumböden und Doppelböden.
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
— ca. 8 500 m2 Doppelboden;
— ca. 3 800 m2 Hohlraumboden als trockene Konstruktion.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GHV - Gemeinsame Hauptverwaltung ENSO/DREWAG — Los Hohlbodenkonstruktionen
Postanschrift: Max-Mengeringhausen-Straße 5
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97084
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 14 SektVO geführt. Es sind innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (17.9.2020,11.00 Uhr) Angebote mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen. Die Angebote (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.pacc-dresden.de (Verg.-Nr.: 020.0/GHV/20).
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1) und III.1.2) für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3) sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Es erfolgt keine Rückgabe der Angebotsunterlagen.
6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
7) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
8) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs.3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de