Abfallwirtschaftsbetrieb; Verwertung von Bauschutt, gemischten Bau- und Abbruchabfällen und Altreifen von den Wertstoffhöfen Referenznummer der Bekanntmachung: 71.3.905.20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wittland 2-4
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallwirtschaftsbetrieb; Verwertung von Bauschutt, gemischten Bau- und Abbruchabfällen und Altreifen von den Wertstoffhöfen
Verwertung von Bauschutt (ASN 17 01 07), gemischter Bau- und Abbruchabbfälle (ASN 17 09 04) und Altreifen (ASN 16 01 03) von den Wertstoffhöfen.
Verwertung von Bauschutt (ASN 17 01 07)
Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister
Daimlerstraße 2
24109 Kiel
Los 1 umfasst die Verwertung von ca. 2 600 Mg Bauschutt (ASN 17 01 07).
Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (ASN 17 09 04)
Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister
Daimlerstraße 2
24109 Kiel
Los 2 umfasst die Verwertung von ca. 900 Mg gemischten Bau- und Abbruchabbfällen (ASN 17 09 04).
Verwertung von Altreifen (ASN 16 01 03)
Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister
Daimlerstraße 2
24109 Kiel
Los 3 umfasst die Verwertung von ca. 60 Mg Altreifen (ASN 16 01 03) von den Wertstoffhöfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— Eigenerklärung zur bestehenden Eintragung im maßgeblichen Berufs-/Handelsregister.
Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
Gemäß Formblatt 124 LD:
— Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
— Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zur bestehenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis 30.11.2020 einschließlich ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY5T
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de