Zweite Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 15-4460/525
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albertstraße 10
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sms.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zweite Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen
Zweite Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen.
Los 1 – Fortschreibung des ersten Sozialberichts und Koordination
Fortschreibung des ersten Sozialberichtes des Freistaates Sachsen. Auswahl, Fortschreibung und Ergänzung (Migranten) der Indikatoren auf der Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte, des Freistaates und der Bundesrepublik. Koordination des Gesamtvorhabens. Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Los 2 – Die soziale Lage in Sozialräumen und Gemeinden des Freistaates Sachsen
Die soziale Lage in Sozialräumen und Gemeinden des Freistaates Sachsen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Los 3 – Stadt-Umland-Beziehungen
Darstellung und Analyse der Stadt-Umland-Beziehungen im Freistaat Sachsen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsunterlagen (Formblatt 3 bzw. Formblatt für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung und Formblatt 4 bis 6). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit (Formblatt 3 bzw. Formblatt für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung) Das Formblatt 3 dient zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit des Bewerbers. Anstelle des Formblattes 3 kann das Formblatt für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Formblatt 4 bis 6). Die Bewerber müssen über ein entsprechendes Leistungsspektrum verfügen (Formblatt 4), das mit den sich aus der Aufgabenstellung ergebenden Anforderungen in möglichst hohem Maße kompatibel sein soll. Der Auftrag erfordert Kompetenzen in den einschlägigen Bereichen. Wesentlich ist, dass diese für den wissenschaftlichen Inhalt eines Großteiles der angegebenen Lose und den zugehörigen Indikatoren vorliegen. Mit den im Formblatt 5 geforderten 3 Referenzen soll der Bewerber nachweisen, dass er bereits vergleichbare Projekte oder ähnliche Forschungsvorhaben erfolgreich durchgeführt hat und fachlich leistungsfähig ist. Zur sachgerechten Auftragsausführung sind Erfahrungswerte unverzichtbar. Schließlich müssen die vom Bewerber eingesetzten Personen über die für die Art der Leistungen erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen (Formblatt 6). Es wird gefordert, dass die Bewerber ihr Projektteam namentlich im Rahmen des Teilnahmeantrages benennen. Das Projektteam wird vertraglich fest vereinbart. Änderungen des Projektteams sind nur aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausscheiden des Mitarbeiters aus der Firma, möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363