Neubau Technikum Freiberg – Freianlagen Bauabschnitt 1 Referenznummer der Bekanntmachung: F110_VE500
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Technikum Freiberg – Freianlagen Bauabschnitt 1
Freianlagen BA1.
Freiberg
— je ca. 30 m Beton und Bitumenoberbau schneiden,
— je ca. 35 m2 Beton- und Asphaltoberbau abbrechen,
— ca. 115 m2 Natursteinpflaster abbr., lagern,
— ca. 150 m3 ungeb. Oberbau abtragen, entsorgen,
— ca. 50 m3 Erdarbeiten, Abtrag, Lagerung, Wiedereinbau,
— ca. 60 m3 Boden liefern, auftragen,
— ca. 100 m3 Erdaushub f. Leitungsgräben, tlw. Wiedereinbau,
— ca. 65 m Rohrleitung KG DN 150,
— Abläufe (5 St.), Fassaden- und Entwässerungsrinnen (Kl. D400, 6,5m, Kl. C250 12,5m) einschl. Anschlußarbeiten,
— Dichtheitsprüfung und Inspektion, Dokumentation,
— Einbau Kabelzugschacht und ca. 105 m Kabelschutzrohr DN 32 bis 100,
— ca. 375 m Betonbordsteine bis HB 15/30 versetzen,
— ca. 63 m Betonpflasterrinne herstellen,
— ca. 200 m2 Betonpflasterbelag, überwiegend befahrbar, herstellen mit Oberbau,
— ca. 50 m2 Natursteinpflasterbelag herst. Mit Oberbau, Lagermaterial,
— ca. 385 m2 Asphaltbelag, befahrbar herst. mit Oberbau,
— ca. 30 m2 Betondecke herstellen mit Oberbau,
— ca. 450 m2 wassergeb. Decke nur dynam. Schicht herst,
— ca. 130 m Traufkante schottern,
— 1 St. Fahrradüberdachung liefern, Fundamente herst., Aufbau, 4,0 x 8,0 m,
— 28 St. Fahrradbügel ein-/zweiseitig aufstellen,
— 3 St. Poller aufstellen m. Fundament,
— 1 St. elektr. Schiebetor, B 5,00 m aufstellen, Fundamente, Zubehör, Montage,
— Schiebetor verkabeln,
— 20 m Stabgitterzaun mit 2-flügl. Tor, H 200 cm,
— 32 m Stabgitterzaun H 120cm m. Pfosten herstellen, mit Tor,
— ca. 100m3 Oberboden liefern, auftragen,
— ca. 770m2 Rasenarbeiten und -pflege (Fertigstellungspflege),
— 4 St. Bäume (H) und 3 St. Solitärgehölze liefern, pflanzen, verankern, pflegen (Fertigstellungspflege)V.
EFRE-Maßnahme 100234297
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" ist z. B. erhältlich über „http://www.vob-online.de/blob/155270/D7a6463052a46c9eec3fa44009b1b294/124-data.pdf". Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" ist z. B. erhältlich über „http://www.vob-online.de/blob/155270/D7a6463052a46c9eec3fa44009b1b294/124-data.pdf". Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" ist z. B. erhältlich über „http://www.vob-online.de/blob/155270/D7a6463052a46c9eec3fa44009b1b294/124-data.pdf". Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf e. V. Bautzner Landstraße 400, 01328 Dresden, Deutschland
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtungvon Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.