Erneuerung Serverumgebung der Weichensteuerung am NOK Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/113/009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Zentrale 4
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-brunsbuettel.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Serverumgebung der Weichensteuerung am NOK
Die Serverumgebung der Weichensignalsteuerung am NOK soll erneuert werden.
Brunsbüttel
Die Serverumgebung der Weichensignalsteuerung am NOK soll erneuert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag wird an den ursprünglichen Auftragnehmer vergeben, der das System in den letzten 10 Jahren gewartet und repariert hat. Die Anlagenteile der Weichsignalsteuerung sind miteinander verbunden und aufeinander abgestimmt. Der Ersatz und weitere Instandhaltung erfordert besondere Kenntnisse der Anlagen, die nur bei dem ursprünglichen Auftragnehmer vorhanden sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Serverumgebung der Weichensteuerung am NOK
Postanschrift: Koogstr. 97
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leit-ID für die E-Rechnung [removed]
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.