Lizenzen/Software Finanzbuchhaltung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Eiland 12
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lizenzen/Software Finanzbuchhaltung
Lizenzen/Software Finanzbuchhaltung.
Rendsburg
Erwerb von Software Lizenzen zur Finanzbuchhaltung einschließlich Debitoren- und Kreditorenkontokorrent.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 20
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.schleupen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rendsburg
Erwerb weiterer und aktualisierter Lizenzen inkl. Dienstleistungen zur Implementierung und Pflege dieser Software.
Postanschrift: Ott-Hahn-Straße 20
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.schleupen.de
Die ursprünglich beschaffte Software der Stadtwerke Rendsburg wurde im Laufe der Zeit an die technischen Notwendigkeiten angepasst und weiterentwickelt. Im Rahmen der nunmehr eingetretenen gesellschaftsrechtlichen Veränderungen ist eine Erweiterung und Aktualisierung der ERP-Software erforderlich. Der Auftraggeber möchte die EDV-Systeme der 3 Stadtwerke Rendsburg, Eckernförde und Schleswig mit dem Erwerb der weiteren Lizenzen vereinheitlichen und zudem die neue Generation der Software installieren, um unternehmensweit ein einheitliches und aktuelles ERP-System zu nutzen. Die Erweiterung des ursprünglichen Auftrags erfolgt zu dem Zweck, die effektive Verwaltung des Unternehmens mit einem einheitlichen ERP-System erreichen zu können.
Die zusätzlichen ERP-Lizenzen sowie die dazugehörigen Dienstleistungen sind erforderlich, um die bestehende IT-Landschaft an die gesellschaftsrechtlich eingetretenen Veränderungen anzupassen und den Auftraggeber als Betriebsgesellschaft der Stadtwerke IT-seitig voll funktionsfähig zu machen. Bei einem Einsatz mehrerer unterschiedlicher Systeme sind die Aufwände für Systembetrieb, Applikationsmanagement und Anwenderbetreuung unvertretbar hoch und eine effektive Abwicklung des Tagesgeschäfts mit mehreren Systemen ist nicht möglich.
Der Auftraggeber hat sich entschieden, die bereits bisher für die Verwaltung von Endkundenverträgen genutzte Software nunmehr für die Verwaltung aller Endkundenverträge einzusetzen, um möglichst wenig Umstellungsaufwand und damit Kosten zu generieren. Es würden sich ganz erhebliche Zusatzkosten für den Auftraggeber ergeben, wenn er eines der weniger genutzten Softwaresysteme oder eine gänzlich neue Software unternehmensweit einsetzen würde.
Neben den softwareseitigen Umstellungs- und Migrationskosten würden sich erhebliche Kosten ergeben durch Umschulungen eines Großteils der Mitarbeiter im Rahmen von Systembetrieb und Applikationsmanagement. Dies betrifft nicht nur die Mitarbeiter in allen kaufmännischen und technischen Organisationseinheiten, sondern auch die IT-Mitarbeiter. Daneben würden sich erhebliche Schwierigkeiten in der Abwicklung des Tagesgeschäfts in der Zeit der Umstellung ergeben. Zudem müssten umfangreiche technische Anpassungen erfolgen und es würden sich Schnittstellenrisiken und die Gefahr von Inkompatibilitätsproblemen ergeben. Diese Schwierigkeiten, Probleme und Risiken fallen geringer aus, je geringer die Umstellungen selbst sind. Der Auftragnehmer ist Hersteller der Software und betreibt ausschließlichen Direktvertrieb, so dass es keine weiteren Bezugsquellen der in Rede stehenden Leistungen gibt. Eine Erweiterung des bestehenden ERP-Systems ist daher nicht durch andere Software-Anbieter möglich.