6002001520-BwDLZ Dresden Rahmenvertrag Schädlingsmonitoring/-bekämpfung Referenznummer der Bekanntmachung: 6002001520-BwDLZ Dresden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: August-Bebel-Straße 19
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
[removed]BwDLZ Dresden Rahmenvertrag Schädlingsmonitoring/-bekämpfung
Dieser öffentliche Auftrag betrifft die Vergabe von Rahmenverträgen zum Auftragsgegenstand Schädlingsmonitoring in Lebensmittelbereichen (Truppenküchen und Kantinen etc.) und im musealen Bereich des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr, sowie zum Auftragsgegenstand Schädlingsbekämpfung in den militärischen Liegenschaften der Bundeswehr auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen in 5 Losen. Um Beachtung aller veröffentlichten Unterlagen wird gebeten.
Los 1 Delitzsch Leipzig
Bundeswehrliegenschaften in Leipzig und Delitzsch (siehe Anlage 1a Leistungsbeschreibung)
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über Schädlingsmonitoring und Schädlingsbekämpfung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Leistungsbeschreibung. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit dem sonst üblichen Schädlingsmonitoring und der Schädlingsbekämpfung in öffentlichen Einrichtungen.
In der Preisliste sind optionale Preispositionen enthalten, die nur bei auftretenden Bedarf abgerufen werden.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen empfohlen.
Los 2 Frankenberg Marienberg
Bundeswehr Liegenschaften in Frankenberg, Marienberg, Chemnitz und Zwickau (siehe Anlage 1a Leistungsbeschreibung)
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über Schädlingsmonitoring und Schädlingsbekämpfung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Leistungsbeschreibung. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit dem sonst üblichen Schädlingsmonitoring und der Schädlingsbekämpfung in öffentlichen Einrichtungen.
In der Preisliste sind optionale Preispositionen enthalten, die nur bei auftretenden Bedarf abgerufen werden.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen empfohlen.
Los 3 Dresden, Königsbrück, Zeithain, Prossen
Bundeswehr Liegenschaften in Dresden, Zeithain, Königsbrück, Prossen (siehe Anlage 1a Leistungsbeschreibung)
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über Schädlingsmonitoring und Schädlingsbekämpfung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Leistungsbeschreibung. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit dem sonst üblichen Schädlingsmonitoring und der Schädlingsbekämpfung in öffentlichen Einrichtungen.
In der Preisliste sind optionale Preispositionen enthalten, die nur bei auftretenden Bedarf abgerufen werden.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen empfohlen.
Los 4 Truppenübungsplatz Oberlausitz
Truppenübungsplatz Oberlausitz (siehe Anlage 1a Leistungsbeschreibung)
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über Schädlingsmonitoring und Schädlingsbekämpfung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Leistungsbeschreibung. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit dem sonst üblichen Schädlingsmonitoring und der Schädlingsbekämpfung in öffentlichen Einrichtungen.
In der Preisliste sind optionale Preispositionen enthalten, die nur bei auftretenden Bedarf abgerufen werden.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen empfohlen.
Los 5 Militärhistorisches Museum (musealer Bereich)
Bundeswehr Liegenschaften des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr in Dresden und Königstein (siehe Anlage 1a Leistungsbeschreibung)
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über Schädlingsmonitoring und Schädlingsbekämpfung im musealen Bereich von Bundeswehrliegenschaften gemäß Leistungsbeschreibung. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um Einrichtungen des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit dem sonst üblichen Schädlingsmonitoring und der Schädlingsbekämpfung in musealen Bereichen.
In der Preisliste sind optionale Preispositionen enthalten, die nur bei auftretenden Bedarf abgerufen werden.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen empfohlen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein aktueller Auszug aus dem Berufs-oder Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Unternehmensniederlassung ist mit dem Angebot einzureichen.
Ein gültiger Versicherungsnachweis zur Betriebshaftpflicht. Die gültige Betriebshaftpflichtversicherung muss abgeschlossen sein. Ist der gültige Versicherungsnachweis nicht bis zum Angebotsschlusstermin vorlegbar, kann eine formlose unterschriebene Eigenerklärung mit dem Angebot eingereicht werden, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen abgeschlossen ist.
Die gültige Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens in Höhe der nachfolgenden Deckungssummen abgeschlossen sein:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sach- und Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Eine formlose unterschriebene Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen, dass das bietende Unternehmen aktuell über mindestens einen ausgebildeten Meister für Schädlingsbekämpfung verfügt. Andere vergleichbare Qualifikationen, z. B. des Staates der Unternehmensniederlassung, werden von der Vergabestelle dann anerkannt, wenn diese Qualifikationen auf dem (Grund-) Beruf des Facharbeiters für Schädlingsbekämpfung basieren und zu weiteren Berechtigungen führen. Darstellung von mindestens 3 Referenzen mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbarer* Aufträge der letzten 3 Jahre und Angabe der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. (*vergleichbar bedeutet z. B.: in ähnlichem Größenumfang mit ähnlichen Inhalten). Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die unterschriebene Erklärung ist mit dem Angebot bzw. ggf. bis zum Ende der Nachforderungsfrist vorzulegen. Eine Nichtvorlage dieser Eigenerklärung mit dem Angebot bzw. ggf. bis zum Ende der Nachforderungsfrist führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Sind die eingereichten Referenzen nicht vergleichbar zum Auftragsgegenstand des Loses/ der Lose auf das/ auf die der Bieter ein Angebot abgibt, behält sich die Vergabestelle vor, die Nichteignung hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne § 46 in Verbindung mit
§ 57 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) festzustellen und das Angebot von der Wertung auszuschließen. Das entsprechend zu nutzende Formblatt soll als „Erklärung und Nachweis zur Eignung mittels 3 Referenzen“ (siehe Alle_Lose_Vordruck_Referenzenliste.docx) den Vergabeunterlagen beigefügt werden.
— mindestens ein ausgebildeter Meister,
— drei Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit