Gerberstraße 14 + 16 HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_02-2020-0003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wintergartenstraße 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerberstraße 14 + 16 HLS
Los 10 Heizung, Lüftung, Sanitär.
Wintergartenstaße 2 in 04103 Leipzig
Gewerk Sanitär:
— 3 300 m PP-Rohr DN 50-150,
— 2 St. Hebeanlagen,
— 5 210 m Edelstahlrohr DN 15-60,
— 1 St. Druckerhöhungsanlage,
— 830 St. Sanitärobjekte,
— Dämmung der Regen- und Trinkwasserleitungen.
Gewerk Heizung:
— 1 St. Fernwärme Kompaktstation 640 kW,
— 1 St. Warmwasserbereitung Kompaktstation,
— 1 St. Druckhaltestation,
— 8 520 m Stahlgewinderohr DN15-90,
— 3 150 m Sockelleistenprofil,
— 1 336 St. Ventilheizkörper,
— 274 St. Badheizkörper,
— Dämmung der Heizungsrohrleitungen.
Gewerk Lüftung:
— 575 St. Außenluftdurchlass für Fenster,
— 528 St. Abluftelemente für Bad + Küche,
— 18 St. Rohrschalldämpfer,
— 925 m Brandschutzkanal,
— 1 St. Zu- und Abluftgerät 4 100 m3/h,
— 270 m2 Luftkanalisolierung,
— Brandschutzbekleidung.
Gewerk Kälte:
— 1 St. Außeneinheit für Splitklimaanlage 25 kW,
— 40 m Kältetechnische Verrohrung Cu-Rohr.
Gewerk Feuerlöschanlagen:
— 72 St. Feuerlöscher,
— 82 m Löschwasserleitung, trocken – Stahlrohr AD 42 mm.
Die Wartung für wartungspflichtige Anlagen innerhalb des Gewährleistungszeitraums wird nach Ferstigstellung der Bauleistung beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 der Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen:
1.1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 1 Jahr;
1.2) Eintragung in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes- soweit zutreffend oder die Vorlage der aktuellen IHK Bescheinigung; Nachweis über die Eintragung in das Installateurverzeichnis Heizung/Sanitär (ABVWasserV § 12 Abs. 2);
1.3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
1.4) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
2) Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die PräqualifikationvonBauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
3) Beim vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmen hat der Auftragnehmer, nach gesonderter Aufforderungdurch die Vergabestelle, geeignete Nachweise auch vom Nachunternehmer vorzulegen, um eine wirtschaftlich, technisch und organisatorisch ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten. Die Verpflichtungserklärung für Leistungen anderer Unternehmen Formblatt 236 liegt den Verdingungsunterlagenbei;
4) Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Formblatt 124 liegt den Verdingungsunterlagen bei.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabeeine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 der Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen:
1.1) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Nachweis Mindestjahresumsatz in Höhe von 3,15 Mio. EUR netto;
1.2) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
1.3) Angaben zur Zahlung von Steuern; Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen;
1.4) Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden.
2) der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
3) beim vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmen hat der Auftragnehmer, nach gesonderter Aufforderungdurch die Vergabestelle, geeignete Nachweise auch vom Nachunternehmer vorzulegen, um eine wirtschaftlich,technisch und organisatorisch ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten;
4) gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Formblatt 124 liegt den Verdingungsunterlagen bei.
Nachweis über einen Mindestjahresumsatz von 3,15 Mio EUR netto gefordert
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen:
1.1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; Nachweis über den Einsatz / Verfügbarkeit von mindestens 15 Arbeitskräften zeitgleich auf der Baustelle.
1.2) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
1.3) Vorlage von 3 vom Auftraggeber bestätigten Referenzen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
2) Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die PräqualifikationvonBauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
3) Beim vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmen hat der Auftragnehmer, nach gesonderter Aufforderungdurch die Vergabestelle, geeignete Nachweise auch vom Nachunternehmer vorzulegen, um einewirtschaftlich,technisch und organisatorisch ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten;
4) Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 benannten Referenzbescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Formblatt 124 liegt den Verdingungsunterlagen bei.
Nachweise über den Einsatz/Verfügbarkeit von mindestens 15 AN gleichzeitig auf der Baustelle
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und -die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsabgabe, bei der Öffnung der Angebote sind nur die Vertreter des Auftraggebers anwesend
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Punkt VI.4.1) benannten Stelle zu rügen.
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 3 ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.; § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt).