Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Taucha
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Taucha
Proberammung EÜ Portitzer Str. 1. BA
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Proberammung EÜ Portitzer Str. 1. BA
Für die Bauarbeiten EÜ Portitzer Straße ist eine Baugrube mit Spundwandverbau ausgeschrieben. Da die Baugrube im Innenstadtgebiet in nächster Nähe zu Wohnbebauungen liegt, sind vor dem eigentlichen Einbringen des Verbaus in Endlage, Proberammungen zum Einbringen der Spundwand und Erschütterungsmessungen an den Wohnhäusern durchzuführen. Diese Leistungen sind bisher vertraglich nicht vereinbart. Bei einem Wechsel des AN müßte mindestens diese Teilleistung ausgesetzt werden. Damit müßte das Konzept der Bauzustände mit allen Gewerken neu abgestimmt/überarbeitet werden. Damit ist eine teilweise oder komplette betriebliche Neueinordnung der Baumaßnahme erforderlich. Der Umbau des Bf. Taucha zum SPNV Linienendpunkt entsprechend der verkehrlichen Anforderungen würde sich für unbestimmte Zeit verzögern. Weitere bereits bestehende Verträge wie z. B. für die Errichtung der OLA, BÜW, angemietete BE-flächen, etc. würden ebenfalls erhebliche Kosten verursachen.