Mineralanalysator Referenznummer der Bekanntmachung: EUOV2011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mineralanalysator
Die Ausschreibung zielt auf die Beschaffung, Lieferung und betriebsfertige Installation eines auf einem Rasterelektronenmikroskop basierenden automatisierten Analysators für Mineral- und Recyclatphasen (automatisierter Mineralanalysator) als integraler Bestandteil eines Demonstrators für multiskalige und hyperspektrale Charakterisierung komplexer sekundärer Rohstoffe.
Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie
Chemnitzer Straße 40
09599 Freiberg
Deutschland
Das Grundgerät (Rasterelektronenmikroskop) muss für den genehmigungsfreien Betrieb als Störstrahler gemäß Strahlenschutzverordnung zugelassen sein (maximale Anregungsspannung 30 kV). Es soll schwingungsgedämpft auf einer Maximalfläche von 3 m2 aufstellbar sein und muss mit einer unabhängigen Stromversorgung ausgestattet werden. Zur Ausstattung des Rasterelektronenmikroskops gehört eine Schottky Feldemissionskathode, die eine minimale Anregungsspannung von 0,5 keV sowie Strahlströme im Bereich von 5 pA bis 200 nA gewährleistet. Das Gerät muss strahlstromstabilisiert arbeiten. Der Vergrößerungsbereich muss zwischen 10- und 750000-facher Vergrößerung, bei Scangeschwindigkeiten zwischen 20 ns und 1 ms pro Pixel, liegen.
Das Gerät muss mit mindestens 2 peltiergekühlten SDD Detektoren (Energieauflösung bei Mn-Kα mindestens 129 eV) mit einer Detektorfläche von mindestens 30 mm2 ausgestattet sein. Die Detektoren müssen für hohe Zählraten (mindestens 600 kcps gemessen an Pt) und einer guten Energieauflösung bei diesen hohen Zählraten (im Bereich < 180 eV bei 400 kcps) ausgelegt sein.
Die Detektorausstattung umfasst einen SE-Detektor (Everhart-Thornley Detektor), einen BSE-Szintillationsdetektor, ausgelegt für die zeitgleiche Nutzung eines Kathodolumineszenzdetektors, der als panchromatischer Detektor ausgelegt sein muss.
Der Probetisch muss 4-achsig und compuzentrisch gestaltet und mit integrierten BSE/EDS Kalibrierstandards sowie einem Faradaycup ausgestattet sein. Der entsprechende Probenhalter muss eine genau definierte Mindestmenge an Proben in verschiedenen Standardformaten aufnehmen können. Maximal tolerierbare Positionsabweichungen nach maximalem Verfahrweg in x- und y-Richtung betragen 2 μm. Die Größe einer vollständig analysierbaren Probe muss mindestens 130 x 130 mm2 betragen.
Das ölfreie Vakuumsystem muss Hochvakuum in Säule und Probenkammer sowie UHV Bedingungen für die Schottky Feldemissionskathode garantieren.
Das System muss Hardware- und/oder Software-Tools für die Bewertung neuartiger Kontrastverfahren der Automatisierten Mineralogie zur Erfassung von Daten, die die Unterscheidung von Körnern mit ähnlicher mineralogischer (Phasen-)Zusammensetzung ermöglichen, umfassen.
Die Auswertesoftware für die automatisierte Mineralogie muss detailliert benannte Anforderungen erfüllen. Zusätzlich müssen alle Daten die mittels dieses Softewarepakets erfasst werden können, in einem benutzerdefinierten Format verfügbar sein, das mit der Softwareentwicklung des Käufers zur Modellierung prädiktiver geometallurgischer Modelle kompatibel ist. Des weiteren muss die Gerätesoftware die offline Bearbeitung der EDS — Spektren sowie den pixelweisen Export von A154 Spektren ermöglichen. Die maximal mögliche Pixelanzahl pro digital gespeichertem Bild soll 16384 x 16384 Pixel nicht unterschreiten.
In Anbetracht der zu erwartenden großen methodischen Herausforderungen insbesondere bei der Etablierung neuartiger Kontrastverfahren zur automatisierten Trennung von Körnern gleicher Phasen strebt das HZDR den Abschluss eines gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsvertrages mit der Lieferfirma an, um diese zu optimieren und so weit wie möglich zu automatisieren.
In Anbetracht der zu erwartenden großen methodischen Herausforderungen insbesondere bei der Etablierung neuartiger Kontrastverfahren zur automatisierten Trennung von Körnern gleicher Phasen strebt das HZDR den Abschluss eines gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsvertrages mit der Lieferfirma an, um diese zu optimieren und so weit wie möglich zu automatisieren. Das HZDR beabsichtigt die Ergebnisse zu veröffentlichen oder öffentlich zu präsentieren. Der Auftragnehmer erklärt sich dazu bereit, mit dem HZDR über den Abschluss eines entsprechenden F&E Vertrages zu verhandeln.
Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE) Antragsnummer 100395992
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mineralanalysator
Postanschrift: Zum Lonnenhohl 46
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44319
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland