Beschaffung Abrollbehälter Dekontamination / Hygiene Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 167-402635
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptfeuerwache
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Abrollbehälter Dekontamination / Hygiene
Berufsfeuerwehr, Beschaffung Feuerwehr-Einsatzgerät; Abrollbehälter.
Berufsfeuerwehr Kiel
Westring 325
24116 Kiel
Kauf eines Abrollbehälters Dekontamination/Hygiene.
Zu Pos. 24:
Optional kann angeboten werden:
Integration von 2 Außentreppen/Außen-Aufstiegen, die ein Begehen des Abrollbehälters im aufgesattelten Zustand ermöglichen. Der Einbauort und die Ausführung ist in den Angebotsunterlagen zu beschreiben.
Zu Pos. 34:
Optional kann angeboten werden:
Integration eines fest verbauten oder mobilen WC
Mit Fäkalientank in den Abrollbehälter. Der Einbauort und die Ausführung ist in den Angebotsunterlagen zu beschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Essener Straße 8
Ort: Wilnsdorf
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland