Wäschevollversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-17-SZD-Textile Vollversorgung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Liebigstr. 18, Haus B
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniklinik-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschevollversorgung
Gegenstand der Vergabe ist die textile Vollversorgung für das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Fakultät und das Medizinische Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Leipzig.
Universitätsklinikum Leipzig Anstalt des öffentlichen Rechts
Liebigstr. 18, Haus B
04103 Leipzig
Der Auftrag betrifft die Hauptleistungsbereiche:
1. Versorgung mit Berufskleidung überwiegend als Poolkleidung, zum Teil über elektronische Ausgabesysteme,
2. Versorgung mit Stationswäsche inklusive Kissen und Decken,
3. Versorgung mit Patientenwäsche,
4. Versorgung mit Sterilwäsche (OP-Mäntel und OP-Abdeckungen, sterile Patientenwäsche).
Dem Auftraggeber wird eine einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre eingeräumt, die mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich auszuüben ist.
Die Begrenzung der Bewerber erfolgt gemäß 5.6 „Reduzierung der Anzahl der Bewerber“ der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 3 Monate) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis einer vergleichbaren Eintragung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Der Auftraggeber akzeptiert für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
1. Bankerklärung durch ein in der EU zugelassenes Kreditinstitut, standardisierte Auskünfte werden akzeptiert,
2. Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage Versicherungsschein Kopie und Eigenerklärung Anpassung auf Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bezogen auf den jeweiligen Schadenfall,
3. Angaben (Anlage 5) zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Mindestvorgabe (§ 45 Abs. 1 VgV): Mindestens 2 Mio. EUR pro abgeschlossenes Geschäftsjahr.
Sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Auch der Mindestumsatz muss 2 Mio. EUR pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen die Nachweise 1. und 2. für jedes Mitglied gesondert vorlegen.
1. Eigenerklärung (zwingend unter Verwendung der Formblatts Anlage 6 pro Referenz) zu geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (ab dem Datum der Bekanntmachung). Als geeignet wird der Auftraggeber nur Referenzen bezüglich der textilen Vollversorgung von Akutkrankenhäusern ansehen. Referenzen innerhalb der EU werden gewertet, wenn Richtlinien Anwendung finden und eingehalten werden, die qualitativ zu denen der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig sind (z. B. Richtlinien des RKI und der KRINKO). Der Bewerber muss das durch eine entsprechende Eigenerklärung auf dem Referenzblatt angeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, auch Referenzen zu berücksichtigen, die mehr als 3, höchstens aber 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Zur Erfüllung der Mindestreferenz müssen kumulativ die folgenden Mindestbedingungen (§ 46 Abs. 1 VgV) vorhanden sein (anderenfalls wird der Teilnahmeantrag wegen fehlender Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen):
Wäschevollversorgung für Berufskleidung, Stationswäsche und sterile Wäsche:
a) In mindestens einem Akutkrankenhaus mit mindestens 750 Betten,
b) Mit mindestens zwei elektronischen Ausgabesystemen für Berufsbekleidung bei einem Auftraggeber,
c) In mindestens 10 OP-Sälen (incl. Sterilwäsche) bei einem Auftraggeber.
Die Kriterien müssen nicht bei einem Auftraggeber/Referenzobjekt erfüllt sein.
Die weiteren Referenzen werden herangezogen, um bei mehr als 5 vollständigen und formal ordnungsgemäßen Teilnahmeanträgen eine Auswahl unter den geeigneten Bewerbern zu treffen (siehe dazu unter Ziff. 5.7).
Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzanforderungen insgesamt erfüllen; sie müssen nicht für jedes einzelne Mitglied vorgelegt werden. Dies gilt auch für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2. Nachweis der Zertifizierung nach dem QM System DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar), die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültig sein muss,
3. aktuelles Zertifikat zum Umweltmanagement (DIN ISO 14001 oder vergleichbar) bez. Eigenerklärung, dass ein Umweltmanagement durchgeführt wird und ein Beauftragter dafür im Unternehmen benannt ist,
4. Zertifikate für sachgemäße Wäschepflege nach RAL-Gütezeichen GZ992/1, 992/2 und 992/3, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültig sein müssen,
5. Zertifikat für die Aufbereitung von sterilen OP-Abdeck- und Bekleidungssystemen nach Medizinproduktegesetz (MPG), (CE(R)-Zertifizierung der eingesetzten Mehrwegsysteme nach EN ISO 13795), das zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültig sein muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ortstermin und Verhandlungstermine:
Die Ortstermine sind für den 26.1.2021 und 27.1.2021 vorgesehen.
Die Verhandlungsgespräche sind für den 14.4.2021 und 15.4.2021 sowie für den 21.4.2021 und 22.4.2021 geplant.
Die ausgewählten Bieter erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe genauere Angaben zum Ablauf.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMHDUE7
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabe-kammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).