Objektplanung Gebäude u. Innenräume-Umnutzung des ehemaligen Berufsbildungszentrums in Geesthacht zum Kreisverwaltungszentrum Süd
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Barlachstr. 2
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/267
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-rz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude u. Innenräume-Umnutzung des ehemaligen Berufsbildungszentrums in Geesthacht zum Kreisverwaltungszentrum Süd
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die Leistungen der „Objektplanung Gebäude und Innenräume“ gem. §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 für die nachfolgenden Leistungen:
„Umnutzung des ehemaligen Berufsbildungszentrums Geesthacht zum Verwaltungszentrum Süd" in den LPH 1 - 9.
Dialogweg 4
21502 Geesthacht
Das ehemalige Berufsbildungszentrum in Geesthacht soll zum Verwaltungszentrum Süd umgebaut werden. Das Objekt soll für die neue Nutzung umgebaut und saniert werden. Eine nachhaltige und sinnvolle energetische Sanierung ist dabei zu berücksichtigen. Das Objekt wurde als Schulgebäude geplant, errichtet und als Berufsbildungszentrum genutzt. Der geplante Umbau beinhaltet die Unterbringung von 6 Fachdiensten unter Berücksichtigung der Anforderungen zeitgemäßer Arbeitsplatzgestaltung. Im Zuge der Objektplanung sollen die in den Raumlisten aufgeführten Bedarfe der Fachdienste in der vorhandenen Gebäudestruktur verortet werden.
Die Bewertung erfolgt gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (Anlage 3 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb) und den Erläuterungen des Teilnahmeantrags (Anlage 2 Teilnahmeantrag)
Stufenbeauftragung Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für das Leistungsbild „Objektplanung Gebäude und Innenräume“ als
1. Stufe beauftragt. Die Leistungsphasen 4 und 5 werden als
2. Stufe, die Leistungsphase 6 und 7 als
3. Stufe und die Leistungsphase 8 als
4. Stufe durch separate Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufe 2, 3 und 4 zu verzichten. Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach der LPH 3) zu verzichten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt* oder Ingenieur* nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht.
2. Bei registrierten Personen und Kapitalgesellschaften ist der Handelsregisterauszug bzw. ein vergleichbarer Nachweis beizufügen. Alle weiteren Bewerber haben einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister oder vergleichbar einzureichen.
§ 75 VgV, § 57 LBO Schleswig-Holstein.
Zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen,
— Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Barlachstraße 2
Ort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.kreis-rz.de