Mailing Arbeitgeber Jahreswechsel (03/VL/2020)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mailing Arbeitgeber Jahreswechsel (03/VL/2020)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist der Druck, die Personalisierung sowie das Kuvertieren von Anschreiben an Arbeitgeberkunden der Auftraggeberin. Der Versand des Mailings ist nicht Gegenstand der zu erbringenden Leistung. Im Detail beinhaltet die Leistung die Erstellung der Briefbögen und Kuverts, Druck der Anschreiben, das Kuvertieren sowie das Postfertigmachen inklusive Portooptimierung.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist der Druck, die Personalisierung sowie das Kuvertieren von Anschreiben an Arbeitgeberkunden der Auftraggeberin. Der Versand des Mailings ist nicht Gegenstand der zu erbringenden Leistung. Im Detail beinhaltet die Leistung die Erstellung der Briefbögen und Kuverts, Druck der Anschreiben, das Kuvertieren sowie das Postfertigmachen inklusive Portooptimierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mailing Arbeitgeber Jahreswechsel (03/VL/2020)
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.