Corona Überbrückungshilfen des Landes Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenstraße 6
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 599-1479
Fax: +49 431 / 599-1465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Corona Überbrückungshilfen des Landes Schleswig-Holstein
— Projektmanagement Unterstützung Corona Hilfspaket Überbrückungshilfe II;
— Unterstützung der Antragbearbeitung für Corona Überbrückungshilfe II.
Schleswig-Holstein
— Projektmanagement Unterstützung Corona Hilfspaket Überbrückungshilfe II;
— Unterstützung der Antragbearbeitung für Corona Überbrückungshilfe II.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Eilbedürftigkeit ist durch die kurzfristige Verlängerung des Programms durch den Bund begründet. Ursprünglich war ein Zeitraum bis Ende September veranschlagt,
Nun ist aber eine Verlängerung bis Ende Dezember 2020 beschlossen worden. Die IB.SH – als eigentlicher Dienstleister des Landes zur Administrierung dieser Förderprogramme – hat aufgrund fehlender Ressourcen frühzeitig signalisiert, dass sie nicht in der Lage ist auch noch dieses neue Programm fristgerecht abzuwickeln. Dieses wurde uns auch mit Schreiben vom 21.10.2020 durch die IB.SH nochmals bestätigt. Da auch das Land die notwendigen Ressourcen für das Projektmanagement und die Antragsbearbeitung nicht stellen kann, benötigt das Land somit weiterhin externe Bearbeiter. Für die erste Phase des bereits laufenden Projekts des Landes wurde
KPMG mandatiert. Diesen Vorteil in der Geschwindigkeit und Qualität, den KPMG durch die bereits aufgebaute Expertise und die Vorbefassung in unserem Projekt bietet, müssen wir zwingend nutzen, denn nur so kann das Land in der vorgegebenen Zeit und mit der notwendigen Qualität das verlängerte Programm administrieren.
Historie: Der Bund hat am 8.7.2020 bekanntgegeben, dass ab dem 10. Juli die Anträge auf Überbrückungshilfe über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden können. Mit der Abwicklung und Verwaltung dieses neuen Förderprogramms fallen eine Vielzahl von Aufgaben (u. a. Prüfung des Antrags, Bewilligung, Auszahlung, Schlussabrechnung und Reporting) an. Zur Organisation dieses Vorhabens und der Einrichtung dafür notwendiger organisatorischer und technischer
Maßnahmen wurde durch das Land Schleswig-Holstein gemeinsam mit der IB.SH ein Projektmanagementteam mit externer Unterstützung u. a. durch die KPMG aufgesetzt.
Für die Unterstützung zur Abwicklung des Programms, insbesondere die Bearbeitung und Prüfung von Anträgen mussten aufgrund der nachhaltig bestehenden Ressourcenengpässe beim Land und der IB.SH nun schnellstmögliche externe Unterstützungsleistungen eingekauft werden.
In der Abwicklung des Programms verbleiben die hoheitlichen Tätigkeiten beim Land Schleswig-Holstein sowie bei der IB-SH in der Funktion der Bewilligungsstelle.
Unterstützung wird aber bei den nicht-hoheitlichen Aufgaben benötigt. Dazu gehört u. a. das Projektmanagement, die Bearbeitung der Anträge, die Falldokumentation, eine Fehlereskalation sowie die Unterstützung bei der Bearbeitung von Endabrechnungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Ganghoferstraße 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabekammerverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Knooper Weg 45
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]