Durchführung von Fahrdienstleistungen mit medizinischer und administrativer Assistenz im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV Sachsen im Freistaat Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: KVS-LGST-2020-9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schützenhöhe 12
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Fahrdienstleistungen mit medizinischer und administrativer Assistenz im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV Sachsen im Freistaat Sachsen
Die KV Sachsen beabsichtigt, den Fahrdienst mit medizinischer und administrativer Assistenz mit zentraler Steuerung der Einsätze über die Ärztliche Vermittlungszentrale der KV Sachsen, die den diensthabenden Arzt bei der Durchführung von Patientenbesuchen unterstützt, weiterhin schrittweise in allen ihren Bereitschaftsdienstbereichen einzuführen bzw., soweit bereits vorhanden, neu zu ordnen.
Es sind 7 Regionallose (Lose je Bereitschaftsdienst) gebildet worden:
— Los 1: Freiberg,
— Los 2: Mittweida/Döbeln,
— Los 3: Pirna-Neustadt,
— Los 4: Riesa-Großenhain,
— Los 5: Leipziger Land,
— Los 6: Muldental,
— Los 7: Plauen Stadt/Vogtlandkreis.
Angebote sind für ein oder mehrere Lose möglich. Die Anzahl der Lose, für die der Bieter ein Angebot abgeben kann, ist dabei auf drei begrenzt (Angebotslimitierung). Dies gilt auch, wenn ein Anbieter im Rahmen einer Bietergemeinschaft teilnimmt oder sich mit anderen Bietern zu Subunternehmer-Konstellationen zusammenschließt.
Region Freiberg
Freiberg
DEUTSCHLAND
Die KV Sachsen beabsichtigt, den Fahrdienst mit medizinischer und administrativer Assistenz mit zentraler Steuerung der Einsätze über die Ärztliche Vermittlungszentrale der KV Sachsen, die den diensthabenden Arzt bei der Durchführung von Patientenbesuchen unterstützt, weiterhin schrittweise in allen ihren Bereitschaftsdienstbereichen einzuführen bzw., soweit bereits vorhanden, neu zu ordnen.
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Region Mittweida/Döbeln
Mittweida
DEUTSCHLAND
Die KV Sachsen beabsichtigt, den Fahrdienst mit medizinischer und administrativer Assistenz mit zentraler Steuerung der Einsätze über die Ärztliche Vermittlungszentrale der KV Sachsen, die den diensthabenden Arzt bei der Durchführung von Patientenbesuchen unterstützt, weiterhin schrittweise in allen ihren Bereitschaftsdienstbereichen einzuführen bzw., soweit bereits vorhanden, neu zu ordnen.
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Region Pirna-Neustadt
Pirna
DEUTSCHLAND
Die KV Sachsen beabsichtigt, den Fahrdienst mit medizinischer und administrativer Assistenz mit zentraler Steuerung der Einsätze über die Ärztliche Vermittlungszentrale der KV Sachsen, die den diensthabenden Arzt bei der Durchführung von Patientenbesuchen unterstützt, weiterhin schrittweise in allen ihren Bereitschaftsdienstbereichen einzuführen bzw., soweit bereits vorhanden, neu zu ordnen.
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Region Riesa-Großenhain
Riesa
DEUTSCHLAND
Die KV Sachsen beabsichtigt, den Fahrdienst mit medizinischer und administrativer Assistenz mit zentraler Steuerung der Einsätze über die Ärztliche Vermittlungszentrale der KV Sachsen, die den diensthabenden Arzt bei der Durchführung von Patientenbesuchen unterstützt, weiterhin schrittweise in allen ihren Bereitschaftsdienstbereichen einzuführen bzw., soweit bereits vorhanden, neu zu ordnen.
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Region Leipziger Land
Borna
DEUTSCHLAND
Die KV Sachsen beabsichtigt, den Fahrdienst mit medizinischer und administrativer Assistenz mit zentraler Steuerung der Einsätze über die Ärztliche Vermittlungszentrale der KV Sachsen, die den diensthabenden Arzt bei der Durchführung von Patientenbesuchen unterstützt, weiterhin schrittweise in allen ihren Bereitschaftsdienstbereichen einzuführen bzw., soweit bereits vorhanden, neu zu ordnen.
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Region Muldental
Grimma
DEUTSCHLAND
Die KV Sachsen beabsichtigt, den Fahrdienst mit medizinischer und administrativer Assistenz mit zentraler Steuerung der Einsätze über die Ärztliche Vermittlungszentrale der KV Sachsen, die den diensthabenden Arzt bei der Durchführung von Patientenbesuchen unterstützt, weiterhin schrittweise in allen ihren Bereitschaftsdienstbereichen einzuführen bzw., soweit bereits vorhanden, neu zu ordnen.
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Region Plauen Stadt/Vogtlandkreis
Plauen
DEUTSCHLAND
Die KV Sachsen beabsichtigt, den Fahrdienst mit medizinischer und administrativer Assistenz mit zentraler Steuerung der Einsätze über die Ärztliche Vermittlungszentrale der KV Sachsen, die den diensthabenden Arzt bei der Durchführung von Patientenbesuchen unterstützt, weiterhin schrittweise in allen ihren Bereitschaftsdienstbereichen einzuführen bzw., soweit bereits vorhanden, neu zu ordnen.
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. unterzeichnete Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen_Anlage 4 oder Eigenerklärung gleichen Inhalts.
2. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist die Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung (Kopie) einzureichen.
3. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1.-2.) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ.
12. Soweit möglich, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Kopie).
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot zusätzlich eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrag bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
— aus der hervorgeht, welche Leistungsteile welches Mitglied der Bietergemeinschaft übernimmt.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt nachweisen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die gemäß III.1.1) Punkt 1.-3. und 12. verlangten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen.
Falls der Bieter Kapazitäten Dritter in Anspruch nimmt, gilt folgendes:
(1) Wenn zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen werden (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem Angebot anzugeben. Mit dieser Formulierung ist der „normale Subunternehmer“ gemeint, den der Bieter eventuell einsetzen möchte. Also mit anderen Worten ist der Bieter selbst geeignet, möchte aber – aus welchen Gründen auch immer – einen Subunternehmer einsetzen.
Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bieter zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung), müssen mit dem Angebot nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise gegebenenfalls von den Bietern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von Ihnen zu erbringenden Leistungen zu überprüfen.
(2) Wenn sich der Bieter (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern) im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Nachunternehmern (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV) beruft, ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Kapazitäten welches Nachunternehmers berufen möchte(n). Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass der Bieter (ganz oder teilweise) nicht über die in dieser Ausschreibung vom Auftraggeber verlangte Eignung verfügt, sondern sich die Eignung (z. B. die Referenz) über einen Subunternehmer verschafft.
In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmers zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass der Nachunternehmer über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
(3) Sofern eine Eignungsleihe gemäß VgV § 47 vorgesehen ist (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Eignung welcher anderen Unternehmen berufen möchten. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass der Bieter (ganz oder teilweise) nicht über die in dieser Ausschreibung vom Auftraggeber verlangte Eignung verfügt, sondern sich die Eignung (z. B. die Referenz) im Wege der Eignungsleihe (d. h. nicht über einen Subunternehmer) verschafft.
In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass das andere Unternehmen über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
4. Nachweis, dass die schriftliche Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherers vorliegt, den Bieter im Auftragsfall entsprechend zu versichern. Eigenerklärungen werden nicht anerkannt! Alternativ kann eine bereits bestehende Versicherung vorgelegt werden, die die genannten Parameter erfüllt. – gemäß Pkt. 4.5. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs.
5. Darlegung seiner Struktur durch Beschreibung des Unternehmens – gemäß Pkt. 7.1. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs.
6. Angaben zur Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Geschäftsbereich bzw. falls zutreffend der zuständigen regionalen Niederlassung – gemäß Pkt. 7.1 des Leistungs- u. Anforderungskatalogs.
7. Darstellung des Umsatzes des Jahres 2019, hilfsweise des Jahres 2018 – gemäß Pkt. 7.1. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs
8. Darstellung der Leistungsfähigkeit bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose – gemäß Pkt. 7.1. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs.
9. Darstellung, wie der Bieter im Falle der Vergabe des Auftrages an ihn, die erforderlichen Mitarbeiter bis zum Start des Vertrages am 1.4.2021 (für die Lose 1 bis 6) bzw. am 1.10.2021 (für das Los 7) rekrutieren und vertraglich binden will – gemäß Pkt. 7.1. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs.
10. Referenzen_Anlage 7 – gemäß Pkt. 7.3. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs.
11. Soweit möglich, Nachweise bzw. Erklärung zum Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Zertifizierungen – gemäß Pkt. 7.4. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs
Nachweis einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit bei Fahrdienstleistungen mit medizinischer und administrativer Assistenz im Rettungsdienst oder über vergleichbare Erfahrungen im Personen-/Krankentransport gemäß Pkt. 7.3. des Leistungs- und Anforderungskatalogs.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. 1.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt
Und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.