Rahmenvereinbarung über Master Vendor Modell/ANÜ (02/PE/2020)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tannenstraße 4 b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / [removed]
Fax: +49 800/[removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Master Vendor Modell/ANÜ (02/PE/2020)
Die Auftraggeberin deckt unternehmensweit saisonale Arbeitsspitzen und personellen Bedarf bei Sonderprojekten mit Unterstützung von Leiharbeitspersonal ab.
Die Ausschreibung hat das Ziel einen Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage eines Master Vendor-Modells mit geeigneten Auftragnehmern zu schließen. Der Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung wird mit insgesamt 3 Auftragnehmern geschlossen, wobei die Koordinierung der Arbeitnehmerüberlassungsaufträge im Modell eines Master Vendors einem der Auftragnehmer übertragen wird. Dieser Auftragnehmer mit Master Vendor-Funktion hat, sofern er die Arbeitnehmerüberlassungsanfragen der Auftraggeberin nicht aus seinem Unternehmen bedienen kann, in der vorgegebenen Rangfolge die Auftragnehmer aus dem Rahmenvertrag der Arbeitnehmerüberlassung zur Auftragserfüllung einzubeziehen. Die operative Abwicklung der Arbeitnehmerüberlassung hat über eine von dem Auftragnehmer mit Master Vendor-Funktion bereitzustellenden Online-Plattform.
Dresden und unternehmensweit
Ausschreibungsgegenstand sind zusammenfassend folgende Inhalte:
— Arbeitnehmerüberlassungsrahmenvereinbarung mit 5 Profilen/Stellentypen im kaufmännischen Bereich zum unternehmensweiten Einsatz bei der Auftraggeberin (in Ost und West).
— Master-Vendor-Vertrag betreffend Disposition und Abwicklung des in der Leistungsbeschreibung und den Einzelaufträgen spezifizierten Bedarfs der Auftraggeberin an Leiharbeitnehmern. Der Master Vendor übernimmt dabei gegenüber der Auftraggeberin die gesamte Beschaffung, Koordination, Organisation und Abrechnung etwaiger Leiharbeitnehmer der Co-Lieferanten.
— Bereitstellung einer Online-Plattform über den Master Vendor erfolgt im Rahmen einer SaaS-Lösung sowie die laufende Softwarepflege und der Support der Software. Der Zugriff auf das System erfolgt webbasiert. Die Datenverarbeitung inkl. Hosting erfolgt auf einem Server des Auftragnehmers, der Serverstandort befindet sich in Deutschland oder der EU.
Es sind 5 Profile/Stellentypen im kaufmännischen Bereich (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (71)) zum unternehmensweiten Einsatz bei der Auftraggeberin (in Ost und West) zur Abdeckung des Personalbedarfes der Auftraggeberin aus saisonale Arbeitsspitzen und Sonderprojekte bereitzustellen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die absolute Höchstabnahmemenge beträgt für die Grundlaufzeit 81 000 Manntage und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerung 58 700 Manntage.
Die Auftraggeberin schließt mit insgesamt 3 geeigneten Auftragnehmern einen Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung (siehe Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung (50)). Dieser bildet die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Dienstleistung detailliert ab und ist Gegenstand des Zuschlags (Vertragsabschlusses). Die Auftragnehmer sind in einer Rangfolge der Beauftragung benannt, die dem Ergebnis des Vergabeverfahrens entspricht.
Die Auftraggeberin ist sich der Vorgaben der Regelung zu Einzelüberlassungsverträgen nach § 12 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG) und dessen restriktiver Handhabung durch die Bundesanstalt für Arbeit in Bezug auf Kettenüberlassungsverträge bewusst. Vor diesem Hintergrund schließt die Auftraggeberin mit dem jeweiligen Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung im Falle der konkreten Arbeitnehmerüberlassung die erforderlichen Einzelüberlassungsverträge ab, die den Vorgaben des § 12 AÜG genügen (siehe Anlage 1 zum Rahmenvertrag ANÜ — Einzelvertrag ANÜ (50.1)).
Die Auftragnehmerin schließt mit einem der geeigneten Auftragnehmer einen weiteren Rahmenvertrag Master Vendor (siehe Rahmenvertrag Master Vendor Vertrag (51)). Die Master Vendor Funktion ist dem erstplatzierten Auftragnehmer nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens übertragen. Der Rahmenvertrag Master Vendor Vertrag bildet die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Dienstleistung detailliert ab und ist Gegenstand des Zuschlags (Vertragsabschlusses).
Der Auftragnehmer/Master Vendor hat eine Online-Plattform zur Erbringung der Master Vendor Funktion zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Plattform hat dem jeweils aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen bzw. Rahmenbedingungen zu entsprechen, insbesondere zum Bewerberdatenschutz. Hierzu schließt die Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer mit Master Vendor Funktion einen EVB-IT Dienstvertrag.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung den Auftragnehmern gegenüber den Vertrag um einmalig weitere 24 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
— Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer sind ausdrücklich für den Leistungsbereich der Arbeitnehmerüberlassung und Master Vendor-Tätigkeit ausgeschlossen.
— Im Übrigen haben Bietergemeinschaften die „Eigenerklärung Umsatz", die „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die „Eigenerklärung Umsatz" und/oder „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe).
In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters in den der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019), bzw. der Umsatz des Bieters, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz" (37)).
— Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer sind ausdrücklich für den Leistungsbereich der Arbeitnehmerüberlassung und Master Vendor-Tätigkeit ausgeschlossen.
— Im Übrigen haben Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten(Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV"). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Der durchschnittliche Gesamtumsatz der Jahre 2017, 2018, 2019 (addierter Gesamtumsatz 2017, 2018, 2019 geteilt durch 3) muss mindestens 20 Mio. EUR betragen (Mindestanforderung).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
— Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer sind ausdrücklich für den Leistungsbereich der Arbeitnehmerüberlassung und Master Vendor-Tätigkeit ausgeschlossen.
— Im Übrigen haben Bietergemeinschaften die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV"). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
1. Es sind 2 Referenzaufträge zur Arbeitnehmerüberlassung aus der gesetzlichen Krankenversicherung und/oder aus der privaten Krankenversicherung anzugeben. Referenzen 1 und 2.
2. Es ist ein Referenzauftrag der Dienstleistung als Master Vendor anzugeben. Referenz 3.
Der Bieter muss im Besitz der unbefristeten Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sein (Eigenerklärung zur Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung (44)).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Bemessung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von insgesamt 4,5 Jahren (inkl. optionale Vertragsverlängerung) wurden die unternehmensweit saisonale Arbeitsspitzen und personellen Bedarf bei Sonderprojekten berücksichtigt. Ein Wechsel der AN wäre hier unvertretbar. Die Überschreitung ist geringfügig.
IKK classic
Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Verfahrenssprache ist deutsch.
— Es gilt deutsches Recht.
— Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer sind ausdrücklich für den Leistungsbereich der Arbeitnehmerüberlassung und Master Vendor-Tätigkeit ausgeschlossen.
— Im Übrigen gilt zur Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
— Es ist dem Angebot ein vom Bieter ausgefülltes Dokument zur „Flächendeckenden Präsenz an Standorten der Auftraggeberin" (81) gemäß Ziffer 3.1 der BWB (20) einzureichen.
— Es sind mit dem Angebot eigens generierte Zugangsdaten zur Test-Version der Online Plattform Master Vendor zur Teststellung zur Verfügung zu stellen (siehe Ziffer 4.1 der BWB (20)).
— Es ist mit dem Angebot ein vom Bieter selbst zu erstellendes Kurzkonzept zur Qualitätssicherung und Prozessabläufen gemäß Ziffer 5.1 der BWB (20) einzureichen.
— Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
—— Nach Zuschlagserteilung wird von der Auftraggeberin mit jedem Auftragnehmer eine Datenschutzvereinbarung nach Artikel 26 DS-GVO abgeschlossen. Ein Muster einer solchen Vereinbarung über die die Gemeinsame Verantwortung ist den Vergabeunterlagen beigefügt (60) und wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.
Mit dem Angebot sind allerdings die nachfolgenden Dokumente gemäß Ziffer 6 der BWB (20) ausgefüllt bzw. vom Bieter selbst erstellt einzureichen:
—— ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeiters" (61)),
—— Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
—— Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
—— Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
—— Formblatt „Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
—— ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird (siehe Ziffer 6 der BWB (20)).
— Weiterhin ist dem Angebot Erklärung des Bieters zu vorgesehenen Personal zur Ausführung des Auftrags („Eigenerklärung vorgesehener Leiter und Stellvertreter" (42) einzureichen.
— Es sind darüber hinaus mit dem Angebot folgende weitere Erklärungen einzureichen:
—— EE Technologie von L. Ron Hubbard (43),
—— EE zur Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung (44),
—— EE Mitglied im Verband (45).
— Darüberhinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensversicherung und Versicherung gegen Datenverstoß (41) beizufügen.
— Eigenerklärung Angaben Gewerbezentralregisterabruf (40):
—— Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter.
Der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der „Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)“ anzugeben.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: Kein
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.