BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke — Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 255
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mühlendamm 10-12
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 451 / 122-6014
Fax: +49 451 / 122-6070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke — Bauüberwachung
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für die Bauüberwachung der Bauausführung des Ersatzneubaus der Lübecker Bahnhofsbrücke. Vergeben werden Leistungen der Bauüberwachung und der Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 43 HOAI).
Lübeck
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für die Bauüberwachung der Bauausführung des Ersatzneubaus der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Bahnhofs die Fackenburger Allee über neun elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in 3 Bauabschnitten/6 Bauphasen erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bau zeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung 3 Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Mit der Bauausführung soll im Februar 2021 begonnen werden. Da der Baubeginn durch das zu beauftragende Ingenieurbüro dem Eisenbahnbundesamt (EBA) rechtzeitig vorher angezeigt werden muss (Baubeginnanzeige), soll der Zuschlag auf den Auftrag für die Bauüberwachung möglichst bereits Ende Januar 2021 erteilt werden. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist zum 30.9.2024 vorgesehen.
Die Hansestadt Lübeck vergibt hier einen Auftrag über Leistungen der Bauüberwachung und der Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 43 HOAI). Im Einzelnen handelt es sich:
(1) um bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU, VV BAU-STE des EBA und VV IBG Infrastruktur,
(2) um die bauvertragliche/fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen/technische Streckenausrüstungen,
(3) um eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
(4) um Leistungen nach der Baustellenverordnung (Ausführungsphase) sowie
(5) um die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gem. § 3 BaustellV (SiGeKo). Die erforderlichen Leistungen sind in Leistungsbeschreibungen und für SiGeKo-Leistungen in einem Leistungsverzeichnis genannt, die bei den Vergabeunterlagen unter dem oben genannten Link abrufbar sind.
Eine Beschränkung der Bewerberanzahl findet nicht statt. Es werden alle Bewerber, die ihren Teilnahmeantrag frist- und formgerecht stellen und die Bedingungen unter III. erfüllen, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, soweit allgemein verpflichtend (siehe Eigenerklärung Eignung, Unterlage II.4).
2. Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens (siehe Eigenerklärung Eignung, Unterlage II.4).
3. Maßnahme bezogenes Anforderungsprofil an das einzusetzende Personal (Bauüberwacher Bahn (BÜB), Fachbauüberwacher (FBÜ), Zusatzausbildungen, Bauüberwacher; siehe im Einzelnen die auszufüllende Personaleinsatzliste, Unterlage II.3).
3. Erklärungen zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. § 123/124 GWB (siehe Eigenerklärung Eignung, Unterlage II.4).
4. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 1 S. 1 VGSH für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) Wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen (siehe Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten“, Unterlage II.6).
5. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (siehe Erklärung der Bewerbergemeinschaft, Unterlage II.9), in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Bewerber, die die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), um die Eignungskriterien im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen, müssen unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen, mit ihrem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die Vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (siehe Verzeichnis der anderen Unternehmen, Unterlage II.7). Gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers sind außerdem für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag und die dort genannten Erklärungen, Angaben, Nachweise und sonstige Unterlagen einzureichen. Des Weiteren muss der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen, vorgelegt werden sowie auf selbigem Formblatt die Erklärung für den Fall der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, dass der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen haftet (siehe Verpflichtungserklärung Eignungsleihe, Unterlage II.8).
1. Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2. Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich Bauüberwachung,
3. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung.
1. Mindestjahresumsatz von jährlich [Betrag gelöscht] EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2. Mindestjahresumsatz von jährlich [Betrag gelöscht] EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich Bauüberwachung,
3. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Falls eine Berufshaftpflichtversicherung mit diesen Deckungssummen noch nicht vorliegt, ist eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers erforderlich, die Deckungssumme im Falle der Auftragserteilung entsprechend zu erhöhen (siehe Eigenerklärung Eignung, Unterlage II.4).
1. Referenzen: Vorzulegen sind mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen der Bauüberwachung für Bauvorhaben, die mit dem Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke vergleichbar sind. Vergleichbar sind Neu- oder Ersatzneubauten sowie Instandsetzungen von Brücken (keine Talbrücken) über elektrifizierte Gleise (Grundanforderung an Vergleichbarkeit). Bei mindestens einem der Referenzprojekte muss es sich um eine Mehrfeldstraßenbrücke handeln, bei mindestens einem Referenzprojekt muss die Bauleistung im bebauten Umfeld stattgefunden haben und bei mindestens einem Referenzprojekt muss die Bauausführung mit einer innerbetrieblichen Gleisquerung erfolgt sein. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
Die Darstellung aller Referenzen hat zwingend mittels des Formblatts „Nachweis Referenzen“ (Unterlage II.5) zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/Unterauftragnehmers, welcher die Referenz erbracht hat,
— Referenzauftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer),
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Detaillierte Beschreibung des Referenzprojekts (Beschreibung des Projekts und Details, insb. zu den Kriterien „über elektrifizierte Gleise“, „Mehrfeldstraßenbrücken“, „im bebauten Umfeld“ und „innerbetriebliche Gleisquerung“),
— Angabe der Leistungszeit und Angabe von Zeitraum und Zeitpunkt, in dem das Projekt baulich fertiggestellt wurde,
— Honorarzone des geforderten Leistungsbilds,
— Baukosten (Kgr. 200-600, DIN 276:2008-12) brutto,
— Nettobausumme,
— Angaben zu Leistungsart und –umfang,
— Optional: Fotodokumentation,
— Optional: GPS-Koordinaten.
2. Personal: Angabe der Anzahl der durchgängig in den letzten 3 Jahren fest angestellten und/oder geschäftsführenden Architekten/Ingenieure insgesamt und für den Bereich Bauüberwachung (siehe Eigenerklärung Eignung, Unterlage II.2).
Mindestens 3 Referenzen nach den Anforderungen unter 1.
— Ingenieure oder beratende Ingenieure (§ 75 Abs. 2 VgV) und (soweit zulässig) Fachbauüberwacher — Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschlandberechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen.
— Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Ingenieurleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. und 2. Spiegelstrich) benennen.
Zahlung des Vergabemindestlohnes von [Betrag gelöscht] EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahmefrist ist gem. § 17 Abs. 3 VgV Tage verkürzt. Eine Teilnahmefrist von mindestens 30 Tagen, wie in § 17 Abs. 2 VgV für den Regelfall vorgesehen, ist vorliegend nicht möglich. Mit der Bauausführung soll bereits im Februar 2021 begonnen werden. Der Auftragnehmer für die Bauüberwachung muss zuvor beauftragt sein. Bei der Vergabe von Ingenieurleistungen ist die zeitlich kürzere Verfahrensart des Offenen Verfahrens nicht vorgesehen (§ 76 Abs. 2 VgV). Ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb lässt sich ohne Verkürzung der Teilnahmefrist bei realistischer Zeitplanung nicht bis Ende Januar 2021 abschließen. Bei einer Teilnahmefrist von mindestens 30 Tagen würde zudem die Frist für die Abgabe von Erstangeboten zwischen Weihnachten und Sylvester liegen. Schließlich stellt der Auftraggeber keine übermäßigen Anforderungen an die Teilnahmeanträge, so dass die vorgesehene Verkürzung der Teilnahmefrist angemessen ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Die Auftraggeberin behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Wettbewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass die Auftraggeberin aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Verzögerung der Bauausschreibung: Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ausschreibung der Bauüberwachung vorübergehend auszusetzen oder das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn der Auftrag für die Bauleistungen entgegen ihrer Erwartung nicht bis zum Januar 2021 erteilt werden kann.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.