6001988925-Pförtner dienst Bundeswehr Bekleidungsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 6001988925-BwDLZ Kiel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Warnemünderstr. 22
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
[removed]Pförtner dienst Bundeswehr Bekleidungsmanagement
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die zivil-gewerbliche Sicherheitsdienstleistung mit Pförtner- und Kontrollaufgaben (Pförtner dienst) für die Bw-Liegenschaft Bundeswehr Bekleidungsmanagement (BwBM Nord) in der Bw-Liegenschaft in Rendsburg.
Liegenschaft: Bundeswehr Bekleidungsmanagement (BwBM)
Kaiserstraße 9-19
24768 Rendsburg
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die gewerbliche Sicherheitsdienstleistung mit Pförtner- und Kontrollaufgaben (Pförtner dienst) mit Kontrollwächtersystem für die Bw-Liegenschaft Bekleidungsmanagement — BwBM Nord in Rendsburg für die Laufzeit von 4 Jahren für den Zeitraum vom 1.3.2021 bis 28.2.2025. Es handelt sich um eine gewerbliche Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach UZwGBw (Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündete Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen). Auftragsumfang: Je 2 Pförtner pro 12-Std.-Schicht (Schichtbetrieb 24 Stunden/pro Tag-365 Tage pro Jahr für-Jahre). Ein Wachraum wird für das Sicherheitspersonal zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der einzureichenden Vergabeunterlagen gemäß Checkliste über die Zusammenstellung der Unterlagen Erklärungen und Nachweise:
— Angebotsunterlagen — B-V 043 — Bieterangaben zum Angebot,
— Bescheinigung über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung,
— Mustervertrag,
— Preisblatt über die lohngebundenen und lohnabhängigen Kosten (Lohnzusatzkosten),
— Kalkulationsberechnung (Preisermittlung Stundenverrechnungssatz),
— B-V 045 — Erklärung zur Mehrwertsteuer,
— Falls zutreffend: B-V 047 — Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft.
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
— V 034 — Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB,
— Sachkundenachweis gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO), d. h. Vorlage Erlaubnisbescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde, dass der Bieter gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen erbringen darf,
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregisterauszug (bei ausländischen Bewerbern ein gleichwertiges Dokument (Nachweis nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist)). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen,
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei ausländischen Bewerbern ein gleichwertiges Dokument (Nachweis nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist)). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen,
— Gültiger Versicherungsnachweis Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme. (Nachweis nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Angebotsschlusstermins):
a) für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR,
d) für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich; Falls nicht vorhanden:
Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle einer Zuschlagserteilung abgeschlossen wird,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Endes des Angebotsschlusstermins — keine Eigenerklärung),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Endes des Angebotsschlusstermins — keine Eigenerklärung).
— Eigenerklärung über den Einsatz von Personal, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird,
— das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Pförtnerleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet,
— dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann,
—für das ein Führungszeugnis vorliegt,
— das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) erhalten hat, das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und das der Teilnehmer im Auftragsfall:
—— auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
—— nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind. Referenzen der Wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten nach Art und Umfang vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe,
—— Art und Umfang der Leistung,
—— Name und Erreichbarkeit der Auskunftsperson (Tel./Mail-Adresse),
—— Zeit der Leistungserbringung,
—— Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit einer bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz — SÜG einverstanden sind.
§ 34a Gewerbeordnung
Unterlagen gemäß Checkliste über die Zusammenstellung der Unterlagen Erklärungen und Nachweise:
— Siehe III. 1.1 — Angebotsunterlagen,
— Siehe III. 1.2 — Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— Siehe III. 1.3 — Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html