Planungsleistungen – Überleitung TS Neunzehnhain 1 zu TS Einsiedel Sanierung Betonkanalstrecke Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2020-54

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rauenstein 6A
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen – Überleitung TS Neunzehnhain 1 zu TS Einsiedel Sanierung Betonkanalstrecke

Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2020-54
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist Unterhaltungslastträger der Rohwasserüberleitung zwischen der Talsperre Neunzehnhain I zur Talsperre Einsiedel. Diese Überleitung besteht zwischen den Schächten L und K aus einem Betonkanal der sanierungsbedürftig ist. Da beide Talsperren für die Trinkwasserversorgung der Stadt Chemnitz essentiell sind und diese über den Rohwasserüberleitstollen hydraulisch verbunden sind, ist die Überleitung zwischen den beiden Talsperren von großer Bedeutung. Als wichtige Leitung des Talsperrenverbundsystems „Mittleres Erzgebirge“ ist die Überleitung auch ständig (auch bauzeitlich) zu gewährleisten. Ziel ist nach bisheriger Abstimmung, den ca. 1.235 m langen Betonkanal zu sanieren.

Der Überleitungskanal (Betonkanal) verläuft zwischen Schacht L und Schacht K über eine Strecke von 1234,4 m (Stationierung 2662,5 m bis 3896 m). Er verbindet die beiden TS Neunzehnhain I und TS Einsiedel.

Ziel der zu planenden Maßnahmen ist die Grundsanierung des Überleitungskanals unter temporären Erhalt eines maximalen Durchflusses von 1 m3/s und der Gewährleistung der Qualität des Wassers als Trinkwasser auch während der Sanierungsarbeiten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

Krumhermersdorf

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Überleitungskanal (Betonkanal) verläuft zwischen Schacht L und Schacht K über eine Strecke von 1234,4 m (Stationierung 2662,5 m bis 3896 m). Er verbindet die beiden TS Neunzehnhain I und TS Einsiedel.

Ziel der zu planenden Maßnahmen ist die Grundsanierung des Überleitungskanals unter temporären Erhalt eines maximalen Durchflusses von 1 m3/s und der Gewährleistung der Qualität des Wassers als Trinkwasser auch während der Sanierungsarbeiten.

Für die Realisierung der benannten Maßnahmen werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2013, die Leistungsphasen 1 und 2 für die Tragwerksplanung gemäߧ 51 HOAI 2013 sowie die besondere Leistung der Erstellung einer Aufgabenstellung für die Planung der Objekte der Technischen Ausrüstung durch einen Fachplaner gemäß § 55 HOAI übertragen.

Die LTV beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung die weiteren Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung sowie der Leistungsphasen 3 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung zu beauftragen. Wesentliche Voraussetzung sind Genehmigungs- und Finanzierungsfähigkeit. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.

Nach Abschluss der LP 2 ist in Abstimmung mit dem AG ein Konzept zur Abarbeitung der einzelnen Projektelemente in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Kapazitäten zu erstellen. Als Voraussetzung für die Erstellung eines entsprechenden Finanzierungsplanes sind die Kostenschätzung und später die Kostenberechnung jeweils in den Projektelementen auszuweisen.

Besondere Leistungen:

Für die Baugrundhauptuntersuchung ist mit der Erarbeitung der LP 2 eine Aufgabenstellung zu erarbeiten sowie für die erforderlichen gewerblichen Leistungen ein Leistungsverzeichnis aufzustellen. Nach Vorliegen der Angebote sind diese zu prüfen, fachlich zu bewerten und jeweils ein Vergabevorschlag zu erarbeiten.

Neben der Erkundung des Baugrundes sind abfallrechtliche Belange entsprechen dem Erfordernis mit zu untersuchen zu lassen.

Die Aufgabenstellung für die Fachplanung EMSR ist in Zusammenarbeit mit dem AG zusammenzustellen. Zur inhaltlichen Trennung der Planungsaufgabe wird die Projektgrenze für Leistungen der technischen Ausrüstung und der Objektplanung am Pumpensumpf des Ausleitungsbauwerkes festgelegt. Die Objektplanung befasst sich demnach nur mit einer Ausleitung aus und Einleitung in den Bestand, sowie einer Trasse, auf welcher eine Druckleitung errichtet werden soll. Die Hebeanlage, die in die Druckrohrleitung einleitet, sowie alle damit zusammenhängenden Belange werden separat vom Fachplaner Technische Ausrüstung ausgearbeitet.

Sämtliche Vermessungsleistungen werden von Seiten der LTV vorab festgelegtem Umfang separat beauftragt. Diese sind abgesehen von eventuell notwendigen Zuarbeiten nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Nach Abschluss der LP 2 und Festlegung der Vorzugsvariante ist der genaue Umgriff für die Entwurfsvermessung festzulegen sowie die erforderlichen Vermessungsdetails für die weiteren Planungen zu definieren. Auf dieser Grundlage erfolgt die Weiterbeauftragung des Vermessers durch den AG.

Nach Abschluss der LP 2 und einvernehmlicher Festlegung der weiteren zu verfolgenden Vorzugsvariante ist die Unterlage für den Antrag auf UVP-Vorprüfung (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) zu erstellen, einschließlich der Bewertung der Einflüsse auf die einzelnen Schutzgüter.

Die Unterlagen zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls dient der zuständigen Fachbehörde als Grundlage zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG (Fassung 8.9.2017). Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls sind zusätzliche Erhebungen/Kartierungen i. d. R. nicht vorgesehen. Sind solche aus fachplanerischer Sicht erforderlich, sind sie zu begründen und als besondere Leistungen anzubieten.

Der AN hat eigenverantwortlich die Betrachtungstiefe für die einzelnen Schutzgüter festzulegen und vor dem AG und ggf. zuständigen Behörde zu vertreten. Zu beachten ist jedoch, dass alle Aspekte den Charakter einer überschlägigen und summarischen Prüfung aufweisen und nicht weitere Prüfungsschritte vorwegnehmen sollten.

Über sämtliche Planungsobjekte ist eine zusammengefasste Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der LP 3 gemäß zu erstellen.

Mit der Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-, gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.

Die Gefährdungsbeurteilung ist durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers vorzubereiten. Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zuständigen Betreiber zu führen. Es soll so eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt werden, aus der in konkreter Weise die Reinigung, Inspektion usw. entnommen werden können.

Mit Abschluss der Leistungsphase 8 ist über die Grundleistungen der HOAI hinausgehend eine auf der Bestandsdokumentation basierende Zusammenstellung weiterer Unterlagen zu liefern, die in einer Übergabe/Übernahme-Checkliste während der Planung festgelegt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl Mitarbeiter Projektteam / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: [removed]
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen – Überleitung TS Neunzehnhain1 zu TS Einsiedel Sanierung Betonkanalstrecke

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Gottfried-Keller-Straße
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01157
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/10/2020

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beiersdorf
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großrückerswalde
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartha
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oderwitz
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz