Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen für den Campusneubau mit Gymnasium und Oberschule sowie 3 Sporthallen, Dösner Weg, Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: Lpz-CDöW_A+FA_2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prager Straße 118-136
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen für den Campusneubau mit Gymnasium und Oberschule sowie 3 Sporthallen, Dösner Weg, Leipzig
Das Amt für Gebäudemanagement der Stadt Leipzig beabsichtigt den Neubau eines Gymnasiums und einer Oberschule (jeweils 5-zügig) mit 3 Sporthallen am Standort Dösner Weg in Leipzig.
Gesamtkostenrahmen (KG 200-700): derzeit ca. 70,91 Mio. EUR brutto.
Bauwerkskosten (KG 300+400): derzeit ca. 53,45 Mio. EUR brutto.
04103 Leipzig
Der Auftraggeber beabsichtigt jeweils die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 und Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013 sowie Besondere- und Weitere Leistungen zu beauftragen.
Das Projekt ist unterteilt in die folgenden Teilobjekte (TO):
— TO 1. Neubau Schulgebäude (Gymnasium 5-zügig) mit einer Dreifeldsporthalle,
— TO 2. Neubau Schulgebäude (Oberschule 5-zügig) mit einer Dreifeldsporthalle,
— TO 3. Neubau Zweifeldsporthalle,
— TO 4. Neugestaltung Außenanlagen der Schulen und der Sporthallen sowie teilöffentlicher Flächen.
Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber stufenweise entsprechend den Vertragsbedingungen unterteilt in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen bzw. einzelner Leistungen einer Leistungsphase. Zunächst werden ausschließlich die LPH 1 bis 4 für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Gebäude (TO 1 — TO 3) sowie für die Freianlagen (TO 4) beauftragt. Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen bzw. auch nur einzelne oder mehrere Teilleistungen hieraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung nachfolgender Leistungsphasen bzw. Leistungsphasenbestandteile besteht nicht. Des Weiteren erfolgt gemäß Vertragsentwurf die Beauftragung Besonderer und Weiterer Leistungen analog der oben zu vergebenden Leistungsphasen.
Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber stufenweise entsprechend den Vertragsbedingungen unterteilt in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen bzw. einzelner Leistungen einer Leistungsphase. Zunächst werden ausschließlich die LPH 1 bis 4 für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Gebäude (TO 1 — TO 3) sowie für die Freianlagen (TO 4) beauftragt. Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen bzw. auch nur einzelne oder mehrere Teilleistungen hieraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung nachfolgender Leistungsphasen bzw. Leistungsphasenbestandteile besteht nicht. Des Weiteren erfolgt gemäß Vertragsentwurf die Beauftragung Besonderer und Weiterer Leistungen analog der oben zu vergebenden Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe wörner traxler richter planungsgesellschaft mbh
Postanschrift: Goetheallee 23
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYB5
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.