Umwelthaus Neustadt gGmbH — Vergabebekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-UWH-001-Arch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Strande 9
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bund-sh.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umwelthaus Neustadt gGmbH — Vergabebekanntmachung
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Objektplanung (§ 34, Teil 3 HOAI) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags als Machbarkeitsstudie für das UWH.
Ziel ist die Darstellung des ökologisch, baulichen Konzeptes, in besonderem Maße die Integration des Architekturkomplexes in die Natur. Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m2 NUF Kostenrahmen (KG300+400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2-8 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013.
BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH
Am Strande 9
23730 Neustadt in Holstein
Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Architektenleistungen nach Teil 3 der HOAI 2013 (Objektplanung), zu den Leistungsphasen 2 bis 8 des § 34,
— Stufe 1: § 34 (Gebäude) die LPH 2-4,
— Stufe 2: § 34 (Gebäude) die LPH 5-8.
Folgende Besonderen/ Zusätzlichen Leistungen:
Planung/Realisierung einschl. intelligentes Energiekonzept (Heizungs-/Lüftungs-/(Tages) Lichtkonzeptionen) sowie Konzepte zur gebäudebezogenen Nutzung alternativer Energie (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmerückgewinnung) sind in die Entwurfsplanung einzubeziehen. Das Energetische Konzept ist mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Einbindung der Lebenszykluskosten (LCC) und unter Integration der Leistungen Dritter (TGA) zu erstellen.
Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude-Neubau“ (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden.
Desweiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden. Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden.
Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umwelthaus Neustadt gGmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Letzter Termin für Fragestellungen 21.6.2020 — 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 6 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 16.7.2020.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eine Bewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweisseiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Das Vergabeverfahren wird durch die BUND Umwelthaus Neustadt gGmbH geführt. Auftraggeber ist die BUND Umwelthaus Neustadt gGmbH mit Standort in Neustadt in Holstein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUPD3HD
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).