Neuordnung des Feuerwehrtechnischen Zentrums in Glaubitz— Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-37-11.1.3.05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brauhausstraße 21
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuordnung des Feuerwehrtechnischen Zentrums in Glaubitz— Technische Ausrüstung
Verfahren für die Vergabe von Planungsleistungen für Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 für die Neuordnung des Feuerwehrtechnischen Zentrums in Glaubitz.
Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1-3 (HLS) gemäß § 53 HOAI
Glaubitz
DEUTSCHLAND
Der Landkreis Meißen beabsichtigt auf dem Grundstück des bestehenden Feuerwehrtechnischen Zentrums Glaubitz die Neuordnung und Umstrukturierung des Zentrums. Für die zukünftige Unterbringung von mehreren neuen Rettungseinsatzzügen ist eine Erweiterung der Garagen notwendig. Im Ergebnis einer Variantenuntersuchung wurde entschieden, den Gebäudebestand abzureißen und durch Neubauten zu ersetzten. Als Ersatzneubauten sind die Errichtung einer Halle für Katastrophenschutz, einer Werkstatthalle sowie der Bau von Garagen vorgesehen. Außenlagerflächen und Verkehrsflächen sind neu zu errichten.
Die Realisierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, wobei die Funktionsbereiche Schlauchwäsche, Atemschutzwerkstatt, Reinigung von Feuerwehreinsatzkleidung teilweise als Interimslösung in dem neuen Gebäudetrakt des 1. BA unterzubringen sind und im Anschluss in den 2. BA eingeordnet werden müssen. Der ununterbrochene Betrieb der Funktionsbereiche ist über den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme abzusichern. Die Grundstücksfläche wird um 2 600 m erweitert. Die Bestandsgebäude haben eine Grundfläche von 2 850 m. Die Aufenthaltsräume und der Sozialtrakt sind im 1. Obergeschoss über den Funktionsbereichen angeordnet. Baubeginn: 2.1.2022, Fertigstellungstermin: Oktober 2023.
Das Vorhaben ist förderfähig.
Es ist vorgesehen, die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 gem. § 53 HOAI unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 sowie folgende besondere Leistungen zu vergeben:
— Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Mängelbeseitigungsfrist nach § 13 VOB/B bei den Gewerken, bei denen der AN die Ausführung überwacht hat.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH): Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die LPH 1-3 für die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (HLS) gemäß § 53 HOAI unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPH besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5 (ELT) gemäß § 53 HOAI
Glaubitz
DEUTSCHLAND
Der Landkreis Meißen beabsichtigt auf dem Grundstück des bestehenden Feuerwehrtechnischen Zentrums Glaubitz die Neuordnung und Umstrukturierung des Zentrums. Für die zukünftige Unterbringung von mehreren neuen Rettungseinsatzzügen ist eine Erweiterung der Garagen notwendig. Im Ergebnis einer Variantenuntersuchung wurde entschieden, den Gebäudebestand abzureißen und durch Neubauten zu ersetzten. Als Ersatzneubauten sind die Errichtung einer Halle für Katastrophenschutz, einer Werkstatthalle sowie der Bau von Garagen vorgesehen. Außenlagerflächen und Verkehrsflächen sind neu zu errichten.
Die Realisierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, wobei die Funktionsbereiche Schlauchwäsche, Atemschutzwerkstatt, Reinigung von Feuerwehreinsatzkleidung teilweise als Interimslösung in dem neuen Gebäudetrakt des 1. BA unterzubringen sind und im Anschluss in den 2. BA eingeordnet werden müssen. Der ununterbrochene Betrieb der Funktionsbereiche ist über den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme abzusichern. Die Grundstücksfläche wird um 2 600 m erweitert. Die Bestandsgebäude haben eine BGF von ca. 1 450 m. Die Ersatzneubauten haben lt. Studie eine Grundfläche von 2 850 m. Die Aufenthaltsräume und der Sozialtrakt sind im 1. Obergeschoss über den Funktionsbereichen angeordnet. Baubeginn: 2.1.2022, Fertigstellungstermin: Oktober 2023.
Das Vorhaben ist förderfähig.
Es ist vorgesehen, die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5 (ELT) gem. § 53 HOAI unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 sowie folgende besondere Leistungen zu vergeben:
— Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Mängelbeseitigungsfrist nach § 13 VOB/B bei den Gewerken, bei denen der AN die Ausführung überwacht hat.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH): Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die LPH 1-3 für die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (ELT) gemäß § 53 HOAI unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPH besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1-3 (HLS) gemäß § 53 HOAI
Postanschrift: Enderstraße 94
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5 (ELT) gemäß § 53 HOAI
Postanschrift: Buchenstraße 12
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.