Fernwärmetrasse Dresden-Pieschen, DV19-3.2 Leisniger Str. – FW/110 kV/Elt/FM
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]316
Fax: [gelöscht]64316
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drewag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fernwärmetrasse Dresden-Pieschen, DV19-3.2 Leisniger Str. – FW/110 kV/Elt/FM
Fernwärmetrasse Dresden-Pieschen, DV19-3.2 Leisniger Str. – FW/110 kV/Elt/FM
Tiefbau- und Ausrüstungsarbeiten FW.
Fördermittelnummer EFRE: 100321220
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fernwärmetrasse Dresden-Pieschen, DV19-3.2 Leisniger Str. – FW/110 kV/Elt/FM
Postanschrift: Niedsersedlitzer Str. 84
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01257
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Tiefbauleistungen und Ausrüstungsarbeiten FW sowie Umverlegung einer Gas- und Trinkwasserleitung
Postanschrift: Niedsersedlitzer Str. 84
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01257
Land: Deutschland
Nachtragsvereinbarungen 1-4 für Tiefbauleistungen und Ausrüstungsarbeiten FW sowie Umverlegung einer Gas- und Trinkwasserleitung
Die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens war, gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB, aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Aufgrund der Komplexität des Gesamtfördervorhabens weist das Projekt einen sehr eng getakteten Zeitplan auf. Verzögerungen im Ablaufplan bringen die Gefahr der Nichtrealisierung nachfolgender Bauabschnitte mit sich und gefährden die Umsetzung des Gesamtprojektzieles. Des Weiteren wäre, in Folge eines Auftragnehmerwechsels bzw. der Beauftragung weiterer Auftragnehmer für die Realisierung dieser Zusatzleistungen, die Verpflichtung zur Gewährleistung im Schadensfall nicht mehr eindeutig durchsetzbar. Die Arbeitsbereiche im Baufeld hätten sich zu stark überschnitten, was wiederum eine Beweisführung im Eintrittsfall nahezu unmöglich macht und / oder die gegenseitige Behinderung der Auftragnehmer mit sich gebracht hätte.