Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Andreas-Meyer-Straße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waerme.hamburg
I.3)Kommunikation
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.waerme.hamburg
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71355000 Vermessungsarbeiten
71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
71356100 Technische Überwachung
71356400 Technische Planungsleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen mit folgenden Schwerpunktbereichen:

Schwerpunktbereiche Erzeugung:

— Schwerpunktbereich 1: Projektplanung und -steuerung,

— Schwerpunktbereich 2: Anlagentechnik,

— Schwerpunktbereich 3: Verfahrenstechnik,

— Schwerpunktbereich 4: Bautechnik,

— Schwerpunktbereich 5: Elektrotechnik,

— Schwerpunktbereich 6: Leittechnik, Kommunikations- und Sicherheitstechnik,

— Schwerpunktbereich 7: Baustellenmanagement,

— Schwerpunktbereich 8: Inbetriebsetzung (IBS),

— Schwerpunktbereich 9: Gesundheits- und Arbeitsschutz,

Schwerpunktbereiche Fernwärme:

— Schwerpunktbereich 10: Trassierungsplanung für Fernwärmeprojekte,

— Schwerpunktbereich 11: Dokumentation von Fernwärmeanlagen,

— Schwerpunktbereich 12: Konstruktiver Ingenieurbau,

— Schwerpunktbereich 13: Prüfingenieur für Baustatik,

— Schwerpunktbereich 14: Baugrundgutachten und Altlastenbeurteilung,

— Schwerpunktbereich 15: Vermessungsleistungen,

— Schwerpunktbereich 16: Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitskoordination,

— Schwerpunktbereich 17: Bauleitung/Bauüberwachung von Fernwärmeanlagen,

— Schwerpunktbereich 18: Verkehrsplanung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Diverse Allgemeine Eignungskriterien und Eignungskriterien je Schwerpunktbereich mit Mindestbedingungen.

Diese sind beschrieben im Dokument „Eigenerklärung Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen"

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Abgabe einer „Eigenerklärung Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen", zu finden in den Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:

a) Wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB),

b) Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB),

c) Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB),

d) Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2020

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