Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke – obere Widerlagerwand Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 3114FBI-214.02.0001-19477
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schleuseninsel 2
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-kiel.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke – obere Widerlagerwand Süd
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Baumaßnahmen zur Sicherung der südlichen Widerlagerwand der 1. Hochbrücke Levensau.
Die Baumaßnahme berücksichtigt die geometrischen Anforderungen an den späteren Ersatzneubau der 1. Hochbrücke Levensau und die dadurch ermöglichte Vergrößerung des Ausbauquerschnittes NOK. Des Weiteren wird durch die geplante Baumaßnahme das Bestandswiderlager an der Uferböschung in der Lage gesichert.
Ca. 6 500 m3 Erdarbeiten, ca. 1 350 m gebohrte, verpresste Mikropfähle mit durchgehendem Tragglied (Verbundpfahl) herstellen, ca. 1 100 m Verpressanker (Litzenanker als Daueranker) herstellen, ca. 1 300 m Ortbetonbohrpfähle (d=1,50 m) herstellen, ca. 1 000 m3 Ortbeton herstellen, ca. 230 m3 Betonfertigteile (Winkelstützwände, u. a.) herstellen. Die Anwendung von erschütterungsarmen Einbringverfahren ist zwingend notwendig.
Bei der Erstellung von Nebenangeboten sind die Konstruktions- und Qualitätsmerkmale sowie die Gestaltungsgrundsätze der Vertragsunterlage zu beachten. Die insbesondere zu beachtenden Randbedingungen und sonstige Mindestanforderungen an Nebenangebote sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (Formblatt 481).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke – obere Widerlagerwand Süd
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
„Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. Abgabe des Teilnahmeantrages gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“