12-KSP-20-140; GST- Erweiterungsbau für die GST-Temporäre Containeranlage Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-20-140
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-20-140; GST- Erweiterungsbau für die GST-Temporäre Containeranlage
Die Leistung umfasst das Erstellen, Liefern und Montage der Containeranlage, sowie die Mietphase über 25 Monate und anschließende Rückbau.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Für die Bauphase eines Ersatzbaus für die Grundschule Thesdorf muss der Grundschulbetrieb in Ausweichcontainer umgelagert werden. Z u diesem Zweck soll eine nachfolgend beschriebene Containeranlage erstellt werden. Einordnung des Gebäudes Bei dem Ausweichquartier handelt es sich um eine zweigeschossige Containeranlage, welche für den Zeitraum der Gesamtbaumaßnahme des 1. Bauabschnitts gestellt und anschließend wieder zurückgebaut wird. Auf Grundlage der Begriffsdefinitionen des § 2 (4) L BO SH ist das Gebäude in die Gebäudeklasse 3 einzustufen. Die Gesamtlaufzeit (gesamte Miet- und Stellzeit mit nachträglichem Rückbau) beläuft sich auf 25 Monate. Ausschreibende Stelle ist die Zentrale Vergabestelle des Kreis Pinneberg im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes Pinneberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21035
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im